Die Jungen Liberalen Niedersachsen lehnen die Nutzung von Gestaltungssatzungen gemäß § 84 NBauO zur Einschränkung der gestalterischen Freiheit von Gebäude- und Grundstückseigentümern ab. Das Landesrecht ist so anzupassen, dass solche Vorschriften nur noch ökologische Gesichtspunkte, Verkehrsplanung und gewerbliche Tätigkeiten in Wohngebieten betreffen dürfen. In den kommunalen Räten fordern wir eine entsprechende Reduzierung der Regelungen in bestehenden Gestaltungssatzungen.