Die Jungen Liberalen setzen sich für eine schnellstmögliche Legalisierung der Tragemutterschaft ein. Im Rahmen einer zukunftsorientierten Fortpflanzungsmedizin sind Anstrengungen zu unternehmen, die Tragemutterschaft mit dem deutschen Gesetz in Einklang zu bringen. Wir setzen uns dafür ein, dass deutschen Staatsbürgen und Menschen mit ständigen Wohnsitz in Bundesrepublik Deutschland alle ethisch verantwortbaren Möglichkeiten geboten werden um ihren Kinderwunsch realisieren zu können.
1. Vorraussetzungen zur Inanspruchnahme
Die Möglichkeit der Tragemutterschaft soll Frauen nur bei gegebener medizinischer Indikation zur Verfügung stehen. Dies muss durch mindestens zwei unabhängige, mit dem Fall vertraute Gynäkologen festgestellt werden. Erkrankungen oder Fehlbildungen des Uterus, Hysterektomie, Deformierung der Gebärmutterhöhle oder des -halses, Synechia (Ashermann-Syndrom) und somatische Erkrankungen als Gegenanzeige zur Schwangerschaft sind beispielhaft als Indikationen zu benennen. Weitere Symptomatiken, die zur Inanspruchnahme einer Tragemutterschaft führen können, unterliegen der Verantwortlichkeit der Ärzte.
Sofern bei einer Frau mit Kinderwunsch eine medizinische Indikation vorliegt, sie volljährig ist und das 40. Lebensjahr noch nicht überschritten hat und keine herkömmlichen Behandlungsmethoden zur Verfügung stehen oder diese nicht zu einer erfolgreichen Schwangerschaft geführt haben, soll einer Frau die Möglichkeit einer Tragemutterschaft offen stehen.
Eine Ausnahme kann erfolgen, sofern die Wunschmutter das 50. Lebensjahr noch nicht überschritten hat, bei ihr die natürliche Menopause noch nicht eingesetzt hat und dies durch die beiden behandelnden Gynäkologen bestätigt wird.
Als Tragemutter kommen nur Frauen in Frage, die volljährig sind und das 40. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Zusätzlich setzen wir eine Wiederholung der freien Bekundung zur Tragemutterschaft nach drei Monaten in Gegenwart der behandelnden Ärzte im Vorfeld der Behandlung voraus.
Das Kindeswohl muss eine übergeordnete Rolle spielen, daher halten wir es für unerlässlich, dass ebenfalls eine Freigabe seitens eines ausgebildeten Mitarbeiters des Jugendamts oder ProFamilia erfolgen muss.
2. Bedingungen bei Inanspruchnahme
Es muss eine genetische Elternschaft zwischen mindestens einem Wunschelternteil und dem Kind vorliegen und es darf keine genetische Elternschaft zwischen Tragemutter und Kind vorliegen. Die genetische Verwandtschaft muss bei der Anerkennung der Elternschaft belegt werden.
Genetischer Elternteil und Samen-/Eizellspender dürfen nicht in direkter Linie verwandt sein.
Sowohl die Frau mit Kinderwunsch, als auch die Tragemutter müssen über die gesamte Dauer medizinisch und psychologisch betreut werden. Der gesundheitliche Zustand der austragenden Frau muss vor dem Eingriff ärztlich überprüft werden, hierbei muss besonderen Wert darauf gelegt werden, dass die potentielle Tragemutter weder der Schwangerschaft entgegenstehende Erkrankungen hat noch Medikamente konsumiert hat oder konsumiert, die sich u.U. auf die Schwangerschaft auswirken. Es ist sowohl der ständige Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bzw. die deutsche Staatsbürgerschaft als auch die schriftliche Zustimmung der Wunscheltern bzw. der Frau mit Kinderwunsch und der Tragemutter notwendig.
3. Auflagen
Eine Frau, die Tragemutter wird, sollte dies aus freien Stücken tun und nicht auf Drängen oder wegen persönlicher Not anbieten. Daher sprechen wir uns für ein Verbot der gewerblichen Vermittlung von Tragemüttern aus, da aus Notsituationen kein Kapital geschlagen werden darf, und fordern zugleich auch bei privater oder anderweitiger Vermittlung die Unentgeltlichkeit einer Tragemutterschaft. Allerdings haben die Wunscheltern für jegliche im Zuge der Schwangerschaft und Geburt auftretenden, notwendigen Ausgaben bzw. Entschädigungen, wie z.B. Verdienstausfälle, Geburtsvorbereitungskurs, aufzukommen. Ebenso sind Behandlungskosten im Falle von etwaigen Komplikationen bis hin zum natürlichen Abort zu übernehmen.