17.03.2011

Legalisierung der Pornographie

Das Sexualverständnis unsres Staates ist in vielerlei Hinsicht überholt. Die Jungen Liberalen verstehen in einer aufgeklärten Gesellschaft unter dem Begriff Sexualität oder Sex nichts Anrüchiges sondern etwas völlig Natürliches. Deshalb ist es unverständlich, aus welchen Gründen die explizite Darstellung sexueller Handlungen im Vergleich etwa zur Darstellung von Gewalttätigkeiten in deutschen Medien untersagt ist. Ein erigiertes Glied oder eine Vagina gehören nun einmal zum sexuellen Akt, an dem die Jungen Liberalen nichts Verletzendes oder Jugendgefährdendes feststellen können, was in den Medien nicht transportiert werden dürfte.

Die Jungen Liberalen fordern deshalb:

  • Die Änderung des §184 StGB, dahingehend, dass die Verbreitung von Pornographie nicht mehr unter Strafe steht.
  • Die Änderung des Rundfunkstaatsvertrages von 1996, dahingehend, dass eine Ausstrahlung von Pornographie im Fernsehen ab 24:00 Uhr erlaubt ist.

Ausgenommen davon ist Pornographie, die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Mißbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand hat (siehe derzeitiger § 184 III StGB).

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