Bis zuletzt setzten sich die Freien Demokraten als Teil der Bundesregierung sowie ihre Mitglieder im Europäischen Parlament dafür ein, dass die von der EU-Kommission vorgeschlagene Lieferkettenrichtlinie in ihrer bisherigen Form nicht beschlossen wird. Diese weißt große gesamtwirtschaftliche Risiken auf und bedroht die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen. In Phasen des wirtschaftlichen Abschwungs darf man die eigene Wirtschaft nicht mit Bürokratie überfrachten. Aus Sicht der Jungen Liberalen Niedersachsen war daher die Ablehnung der Lieferkettenrichtlinie in ihrer bisherigen Form seitens der FDP richtig.
Am 15. März stimmten die EU-Mitgliedsstaaten nun für einen Entwurf des Lieferkettengesetzes, der in seiner Tragweite entschärft wurde. Der ursprüngliche Entwurf betraf Firmen ab 500 Mitarbeitern und mehr als 150 Millionen Euro Jahresumsatz. Nach der Abstimmung im Rat der Europäischen Union liegt diese Grenze nun bei 1000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 450 Millionen Euro. Ebenfalls wurden Übergangsfristen für Unternehmen zum Nachkommen ihrer Sorgfalts- und Berichtspflichten im Hinblick auf ihre Lieferketten verlängert und die sogenannten Hochrisiko-Sektoren aus dem Entwurf gestrichen. Diese hätten dazu geführt, dass etliche sehr kleine Unternehmen aus den Sektoren der Textilbranche, der Landwirtschaft, der Nahrungsmittelwirtschaft, der Rohstoffindustrie und des Bausektors massiven wirtschaftlichen Schaden erlitten hätten.
Trotz dieser Verbesserungen stimmte die FDP auch diesem Entwurf der Lieferkettenrichtlinie in ihrer letzten Fassung nicht zu, sodass sich Deutschland bei der Abstimmung über die Richtlinie im Rat enthielt. Als Junge Liberale Niedersachsen halten wir das Vorgehen der FDP für richtig, die EU-Lieferkettenrichtlinie in der ursprünglichen Form abzulehnen. Dass sie an den wichtigen Stellen entschärft wurde, ist vor allem dem Wirken der Freien Demokraten auf Bundes- sowie EU-Ebene zu verdanken.
Als Junge Liberale Niedersachsen fordern wir die weitere Nachbesserung der Lieferkettenrichtlinie in folgenden Punkten:
- Einführung des Safe Harbour-Prinzips: Wenn sich Unternehmen auf die Einhaltung von Branchenstandards oder Zertifizierungen verlassen, sollen die Haftungsregelungen durch die Europäische Union auf andere bzw. verantwortliche) Personen (natürlich oder juristisch) angewendet werden können.
- Die verpflichtende Aufstellung eines sogenannten „transition plans“ zugunsten klimaneutralerer Produktion lehnen wir ab. Sie gehört nicht in eine Lieferkettenrichtlinie, die sich dem Schutz der Menschenrechte weltweit verschreiben soll. Das beste Klimaschutzinstrument bleibt der europäische Emissionshandel und nicht das Beschneiden von unternehmerischen Freiheiten.
Liberale stehen für den Streit gegen Bürokratie und wirtschaftliche Belastungen in Europa. Gleichzeitig ist für uns klar: Rufe nach einem Verzicht auf jedwede Form von Lieferkettenregulierung sind für uns nicht nachvollziehbar. Mit den genannten Nachbesserungen kann die Lieferkettenrichtlinie zur weltweiten Stärkung der Menschenrechte beitragen und ist daher grundsätzlich ein Instrument, das wir als Junge Liberale Niedersachsen klar begrüßen.
Sunset-Klausel: 5 Jahre