10.04.2016

Öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf Informationsgrundangebot zurückfahren

Die Jungen Liberalen Niedersachsen lehnen eine umfassende Betätigung des Staates im Bereich Fernsehen und Radio ab. Wenn staatliche Medien mit privatwirtschaftlichen Konzernen in den Wettbewerb treten, werden wichtige Marktmechanismen, die Innovation, Qualität und Kosteneffizienz von Marktteilnehmern fördern, außer Kraft gesetzt. Deswegen fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zurückzufahren und auf ein Informationsgrundangebot zu beschränken.

Die Tätigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hat sich auf höchstens einen bundesweiten Fernsehsender und pro Landesrundfunkanstalt höchstens einen regionalen Fernsehsender zu beschränken. Alle weitere Sender sind in privatwirtschaftliche Rechtsformen umzuwandeln und zu verkaufen. Für die Radiosender gelten die gleichen Regeln.

Alle öffentlich-rechtlichen Sender haben sich auf ein Informationsangebot zu beschränken, das sich insbesondere aus Nachrichtensendungen, Dokumentationen, Diskussionssendungen und Übertragung gesellschaftlich relevanter Ereignisse zusammensetzen kann. Ausgangspunkt für den bundesweiten Sender kann dabei das bestehende Programm von Phoenix sein. Nicht zum Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender gehört die Ausstrahlung kommerzieller sportlicher Großveranstaltungen und reiner Unterhaltungssendungen. Die Sender verzichten soweit wie möglich darauf, Sendungen vollständig selbst zu produzieren. Stattdessen werden Aufträge für Sendeformate öffentlich ausgeschrieben und an privatwirtschaftliche Akteure vergeben.

Livestreams sowie alle ausgestrahlten Sendungen werden online in Mediatheken verfügbar gemacht. Der Zugang zu den Online-Angeboten wird nicht auf Benutzer in Deutschland beschränkt (Geoblocking). Außerdem werden die Inhalte nicht nach Ablauf einer gewissen Zeit gelöscht, sondern bleiben zeitlich unbegrenzt abrufbar, sofern die Rechte dafür vorliegen.

Das System des Rundfunkbeitrags wird abgeschafft. Zukünftig werden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vollständig aus Steuermitteln finanziert. Die Festlegung des Haushaltsvolumens der einzelnen Rundfunkanstalten erfolgt durch ein von Staat und Rundfunkanstalten unabhängiges Gremium, um eine politische Einflussnahme durch Erhöhung oder Erniedrigung des Budgets auszuschließen. Über die Verwendung der Finanzmittel haben alle Sender vollständig und öffentlich Rechenschaft abzulegen. Die Ausgaben sind dabei sendungsspezifisch aufzuschlüsseln. Die Gehälter von Spitzenpositionen in den Rundfunkanstalten werden in einem Stufensystem nach dem Vorbild der Nebenbeschäftigungen von Bundestagsabgeordneten veröffentlicht.

Für die Kontrolle der Umsetzung des Informationsauftrags und die Bestimmung der Intendanten bleiben die Rundfunkräte zuständig. Staatsvertreter werden nicht mehr in Rundfunkräte entsandt, stattdessen bestehenden diese zukünftig vollständig aus Vertretern zivilgesellschaftlicher Gruppen. Die angehörigen Gruppen werden nach gesellschaftlicher Relevanz ausgewählt. Religionsgemeinschaften werden dabei berücksichtigt, sofern sie in gleicher Weise wie andere gesellschaftliche Gruppen das Relevanzkriterium erfüllen.

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