Öffentlicher Personennahverkehr
Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ermöglicht Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, die keine individuelle Möglichkeit haben, um längere Strecken zurückzulegen. Ein guter ÖPNV nutzt dabei nicht nur Senioren oder Menschen mit Behinderung, sondern eröffnet auch Schülerinnen und Schülern Bewegungsfreiheit von ihren Eltern. Für die Jungen Liberalen Niedersachsen ist klar, dass ein guter ÖPNV langfristig nur funktionieren kann, wenn er wirtschaftlich betrieben wird.
Die niedersächsischen Landkreise sind verantwortlich dafür, dass es ein ausreichendes Nahverkehrsangebot gibt. Die Jungen Liberalen Niedersachsen lehnen es aber ab, dass die Landkreise dies durch eine eigene wirtschaftliche Betätigung sicherstellen. Stattdessen soll der ÖPNV grundsätzlich durch privatwirtschaftliche Unternehmen gestellt werden, die zueinander im Wettbewerb stehen.
Sofern sich in einem Landkreis oder in einem kleineren Gebiet der ÖPNV-Betrieb nicht wirtschaftlich lohnt, vergeben die Landkreise Aufträge zur Personenbeförderung. Solche Aufträge werden öffentlich ausgeschrieben und an das Verkehrsunternehmen mit dem besten Angebot vergeben. Einzeln bewirtschaftbare Bereiche sollen auch separat ausgeschrieben werden können. Die Landkreise sollen nicht selbst die genaue Gestaltung des Nahverkehrs, sondern nur die Rahmenbedingungen vorgeben. Insbesondere findet eine staatliche Genehmigung von Nahverkehrslinien oder Ähnlichem nicht statt. Vielmehr kann die genaue Liniengestaltung, genauso wie die Qualität des Angebots, Ausschreibungs- und Entscheidungskriterium bei der Auftragsvergabe sein.
Schülerbeförderung
Eine Wahlfreiheit, die sich durch die Aufhebung von Schulbezirken und den Wettbewerb von verschiedenen Schulkonzepten ergibt, funktioniert nur, wenn Schülerinnen und Schüler auch tatsächlich die Möglichkeit haben, verschiedene Schulen zu erreichen. Es ist daher gerade im ländlichen Raum die wesentlichen Aufgabe der Schülerbeförderung, eine echte Wahlfreiheit sicherzustellen.
Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher, dass die Landkreise für alle Schüler, die auf ihrem Gebiet wohnen, die Anreise zu ihrer Schule jeder Trägerschaft sicherzustellen. Der einfache Weg einschließlich Wartezeiten darf dabei nicht länger als eine Stunde dauern. Dies müssen die Landkreise nicht nur für die wohnortnächste Schule einer Schulform garantieren, sondern in einem solchen Radius, dass von jeder Schulform mindestens zwei Schulen erreicht werden können. Wird aufgrund von Angebotsmangel die Beförderung in eine andere Kommune vorgenommen, so ist eine Beförderung zu allen Schulen dieser Kommune zu gewährleisten.
Wie der ÖPNV sind auch die Schülerbeförderungsmaßnahmen durch den Landkreis auszuschreiben und nicht selbst auszuführen. Wenn möglich, sollen die Ausschreibungen für Schülerbeförderung mit den ÖPNV-Ausschreibungen kombiniert werden, um Synergieeffekte zu nutzen. Die Kosten für die Schülerbeförderung tragen die Landkreise für alle Schüler, auch in der Oberstufe. Schülertickets sollen dabei den ganzen Tag und auch am Wochenende (außer in den Ferien) gültig sein, um die Teilnahme auch an besonderen Schulveranstaltungen zu ermöglichen.