08.04.2018

Telemedizin fördern

Die Medizinische Versorgung in der Fläche ist durch den demografischen Wandel durch mehr multimorbide alte Menschen vor besondere Herausforderungen gestellt.

Häufigere und chronische Erkrankungen beanspruchen gerade in dünn besiedelten Regionen mit geringer Facharztdichte die Versorgungsstrukturen immer stärker. Gleichzeitig müssen Patienten lange und aufwendige Fahrtwege für teils routinemäßige Kontrollen und Messwertvergleiche auf sich nehmen.

Tatsächlich ist jedoch ein großer Teil dieser gerade in der Rehabilitationsmedizin nach erfolgreicher Befundung und eingeleiteter Therapie anfallenden Nachsorge nicht auf die physische Anwesenheit des Patienten angewiesen. Wenn etwa Blutdruck- oder Blutzuckerwerte aus einem automatisierten Messgerät ärztlich kontrolliert werden, so muss auch für die reine Datenanalyse Fahrtweg und lange Wartezeit von Seite des Patienten auf sich genommen werden.

Dabei könnte in Zeiten der Digitalisierung für solche Fälle die Telemedizin in Form von einer Videosprechstunde von Arzt und Patient eine deutlich praktikablere und weniger belastende Möglichkeit für einfache und routinemäßige Kontrollen geben. Dabei soll beachtet werden, dass auch weiterhin Erstdiagnosen nur von einem real anwesenden Arzt durchgeführt werden. So wird verhindert, dass Rezepte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bzw. Ein- und Überweisungen über eine reine Telekommunikationsanamnese ausgestellt werden.

Die Telemedizin ist dabei kein Instrument um Qualitätsstandards konventioneller Behandlungen zu unterlaufen, sie kommt vielmehr dann zum Einsatz, wenn mit weniger logistischem Aufwand gleiche gute Ergebnisse erzielt werden können, oder sie überhaupt erst einen Zugang zu spezieller medizinischer Versorgung ohne unverhältnismäßig hohen Aufwand ermöglicht.

In bevölkerungsarmen Ländern wie Norwegen ist dies schon heute gängige Praxis, wird Ärzten in Deutschland jedoch von der standesrechtlichen Bundesärztekammer bis heute durch ein Fernbehandlungsverbot nahezu vollständig untersagt.

Gründe für diese Selbstbeschränkung der Ärzte sind einerseits geringer persönlicher Vorteil der Ärzte, denn bisher ist es der Patient, welcher zumeist sehr lange Wege bis zum Facharzt unternimmt.

Andererseits die fehlende finanzielle Gleichstellung mit einem konventionellen Beratungsgespräch.

So beträgt das Honorar der Abrechnungsziffer einer Videosprechstunde nur ein Viertel gegenüber dem eines direkten Gespräches. Bei zusätzlichen Anschaffungskosten für entsprechende Hard- und Software wird somit kein Anreiz geschaffen, das in vielen Fällen patientenfreundlichere und qualitativ gleichwertige Medium der Videosprechstunde zu wählen.

Deshalb fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen konkret, dass das Gesundheitsministerium

  • über sein Antragsrecht im Einheitlichen Bewertungsausschuss, welcher die Vergütung medizinischer Leistungen bestimmt, eine Erhöhung der Honorierung der Videosprechstunde auf das Maß eines konventionellen Aufklärungsgespräches initiiert.
  • über seine Kompetenz der Empfehlung beim deutschen Ärztetag die weitere Lockerung des Fernverhandlungsverbotes für Ärzte in der Berufsordnung anstrengt.

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