Im Rahmen der Straßenverkehrsordnung soll ermöglicht werden, auch bei Rotlicht an einer Ampel nach rechts abzubiegen. Voraussetzung dafür ist, dass eventuell querende Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden. Gerade bei geringem Verkehr kann dadurch der Verkehrsfluss beschleunigt und damit Emissionen reduziert werden.