11.11.2018

Wer krank ist, ist auch prüfungsunfähig!

Im Krankheitsfall und bei Nichtteilnahme an einer Prüfung fordern viele Fakultäten neben der normalen Krankschreibung durch den Arzt in Form der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zusätzlich eine sogenannte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung. Eine solche gibt genauen Aufschluss z.B. über die Krankheitssymptome und stellt somit einen nicht hinnehmbaren Eingriff in die Privatsphäre der Studierenden sowie in die Schweigepflicht des zuständigen Arztes dar.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern deshalb die ersatzlose Abschaffung solcher Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen an allen Universitäten und Hochschulen in Niedersachsen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss im Krankheitsfall genügen, um die Nichtteilnahme an einer Prüfung zu begründen. Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich weiterhin dafür ein, dass im Regelfall eine digitale Einreichung von Attesten ausreicht. Einzig im Rahmen eines (Widerspruchs-)Verfahrens bei Nicht-Anerkennung sollte das Einreichen von Originalen notwendig sein. Das Einreichen von Originalattesten ist dann zu quittieren.

Weitere Beschlüsse

04.07.2024

Klimaschutz endet nicht an der Grenze: CO2-Grenzausgleichssystem unterstützen

Seit Mai 2023 ist die Verordnung der Europäischen Union zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichsystems in Kraft. Sie soll verhindern, dass europäische...
04.07.2024

Liberalismus ergreift Partei für Menschenrechte weltweit! – Für eine bürokratiearme Lieferkettenrichtlinie

Bis zuletzt setzten sich die Freien Demokraten als Teil der Bundesregierung sowie ihre Mitglieder im Europäischen Parlament dafür ein, dass die...
04.07.2024

Informatik als Pflichtfach für die digitale Arbeitswelt von morgen

Unsere Welt, sowohl die Arbeitswelt als auch die Freizeit wird zunehmend digitaler. Kaum noch ein Job kann heutzutage noch ohne Computer...
Kategorien:
Filter Beschluss Organ
Mehr anzeigen