Beitragsentlastung für Kinderlose

Kinderlose Menschen ab dem 23. Lebensjahr müssen zusätzlich zu dem normalen Beitragssatz von 1,525% einen Beitragszuschlag von 0,35 % zur Pflegeversicherung 3 zahlen, vgl. § 55 (3) SGB XI.

Der Beitrag entsteht pauschal für jedes Mitglied der Pflegeversicherung bis nachgewiesen wird, dass das Mitglied nicht kinderlos oder aus anderen Gründen befreit ist.

Mit den gezahlten Beträgen die wir heute leisten, zahlen wir die Bedürfnisse aktuell Pflegebedürftiger. Eltern werden dafür belohnt, dass ihre Kinder später unsere Pflege finanzieren, indem bei ihnen kein Zuschlag erhoben wird.

Die Jungen Liberalen fordern, dass die Altersgrenze für die Erhebung des Pflegeversicherungszuschlages auf das 30. Lebensjahr angehoben wird.

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