Unsere Welt, sowohl die Arbeitswelt als auch die Freizeit wird zunehmend digitaler. Kaum noch ein Job kann heutzutage noch ohne Computer gemacht werden. Um die Kinder und Jugendliche darauf sinnvoll vorzubereiten, brauchen alle Schülerinnen und Schüler nach ihrem Schulabschluss grundlegende Kenntnisse im Fach Informatik – Egal ob nach dem Abitur, dem Haupt- oder Realschulabschluss.
Das niedersächsische Kultusministerium hat noch unter der Leitung von Herrn Tonne einen Fahrplan erlassen, Informatik als Pflichtfach in niedersächsischen allgemeinbildenden Schule in der Sekundarstufe 1 einzuführen. Die Idee ist grundsätzlich in unserem Sinne, allerdings lässt die inhaltliche Ausarbeitung dieses Plans leider zu wünschen übrig. Nach dem Erlass des MKs soll ab dem Schuljahr 23/24 in Klasse 10 Informatikunterricht im Umfang von einer Jahreswochenstunde eingeführt werden, im folgenden Schuljahr 24/25 im gleichen Umfang in Klasse 9.
Wir fordern daher, das Fach Informatik mit einem festen Stundenkontingent von zwei Jahreswochenstunden in der Mittelstufe in mindestens zwei Klassenstufen, zum Beispiel in den Klassenstufen 8 und 9 oder 9 und 10 einzuführen.
Inhaltlich möchten wir Lehrkräften möglichst viel Gestaltungsfreiraum geben, halten es jedoch für wesentlich, dass innerhalb dieser Zeit auch mindestens eine moderne Programmiersprache grundlegend behandelt wird. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Schülerinnen und Schüler grundlegende Konzepte der Programmierung erlernen, während gleichzeitig Raum für andere wichtige Themen wie technische Grundlagen und Medienkompetenz besteht.
Die bisherigen Angebote Informatik als Wahlpflichtfach und Informatik als Abiturfach sollen bestehen bleiben. Dies ermöglicht den besonders Interessierten nicht nur die absoluten Basics nach dem Abitur zu beherrschen, sondern schon deutlich tiefer gehende Informatikkenntnisse zu erlangen.
In Zeiten von Chat GPT, Google Gemini und ähnlicher generativer KI ist es wichtig, eine geeignete Prüfungsform auszuwählen. Wir befürworten daher die Entscheidung im Fachbereich der Schule zu treffen, da die Prüfungsform auch von den vermittelten Inhalten abhängig ist. Die Julis schlagen eine Verteilung der Kompetenzen auf zwei Bereiche vor. Zum einen soll die methodische Komplexität, also das “Wie”, getestet werden, zum anderen soll das inhaltliche Wissen, also das “Was”, getestet werden. So eine Aufteilung ermöglicht den Lehrkräften einen großen Freiraum für die Erbringung der Prüfungsleistungen.
Sunset-Klausel: 5 Jahre