Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die deutsche Bundesregierung auf, sich bei der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) für eine Aufhebung von Artikel 7, Satz 1 des Chicagoer Abkommens einzusetzen. Dieses regelt den sogenannten Kabotagevorbehalt, der es den Vertragsstaaten ermöglicht, jegliche Luftbeförderung von Passagieren, Post und Fracht zu gewerblichen Zwecken zwischen zwei Punkten des eigenen Hoheitsgebiets und somit kommerziellen Inlandsflugverkehr durch Luftfahrzeuge fremder Staatszugehörigkeit zu untersagen. Verzichtet ein Vertragsstaat auf seinen Kabotagevorbehalt, darf er dies zudem nicht exklusiv zugunsten eines bestimmten Staates oder Luftfahrtunternehmens tun.
Diese Regelung stellt ein nicht unerhebliches Wettbewerbshemmnis dar, das selbst zwischen befreundeten Staaten wie Deutschland und den USA und somit im vergleichsweise deregulierten und liberalisierten transatlantischen Luftverkehrsraum als starre Markteintrittsbarriere greift. Auch gehören vermehrte Empty-Leg-Flüge ohne Passagiere, die klimapolitisch kaum zu begrüßen sind, zu den Konsequenzen des Kabotagevorbehaltes.
Im Falle einer erfolgreichen Streichung des besagten Passus soll Paragraf 23 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) gestrichen werden, der den Kabotagevorbehalt in nationalstaatliche Gesetzgebung umsetzt. Weiterhin wird die deutsche Bundesregierung angehalten, sich für eine Streichung des Kabotagevorbehaltes aus bilateralen Luftverkehrsabkommen einzusetzen, an denen die Bundesrepublik Deutschland unmittelbar oder mittelbar (zum Beispiel durch die Europäische Union) beteiligt ist.