07.04.2024

Vorbild Frankreich: Schwangerschaftsabbrüche rechtsfest machen im GG

Der Antrag sieht eine Verfassungsänderung zur Einführung eines individuellen Rechts auf einen Schwangerschaftsabbruch vor.

In einer Zeit, in der die Reproduktionsrechte von Frauen weltweit zunehmend bedroht sind, ist es an der Zeit, einen entscheidenden Schritt zu unternehmen, um die Selbstbestimmung über den eigenen Körper zu schützen und zu stärken. Es ist unerlässlich, dass Frauen die Macht über ihre eigenen Körper haben und frei entscheiden können, ob und wann sie eine Schwangerschaft fortsetzen möchten. Der Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Gleichstellung der Geschlechter und die Wahrung der reproduktiven Rechte.

Die Aufnahme des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch in das Grundgesetz wird die Rechtssicherheit für Frauen erhöhen und den Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen erleichtern. Neben das Recht auf Leben der Embryonen tritt so das gleichrangige Recht zum Schwangerschaftsabbruch. Die verfassungsrechtliche Verankerung eines Schwangerschaftsabbruchs sorgt für ein Gleichgewicht der verfassungsrechtlichen Positionen bei der Ausgestaltung einfachgesetzlicher Ausgestaltungen konkreter Folgeregelungen, wie etwa Fristenregelungen. Es wird auch dazu beitragen, die Stigmatisierung und Diskriminierung von Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, zu verringern und ihre gesellschaftliche Akzeptanz zu fördern.

Als junge Liberale fordern wir daher ein grundgesetzliches Bekenntnis zur Freiheit:

Wir wollen das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch im Grundrechtskatalog des Grundgesetzes verankern.

Sunset-Klausel: 5 Jahre

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