11.10.2025

Wir rasieren dem Staat die Seiten auf Null

Der vielfach geforderte Bürokratieabbau ist zum politischen Schlagwort ohne substanzielles Gehalt verkommen. Besonders deutlich wird dies, wenn selbst Vertreter jener Parteien, die in den vergangenen Jahrzehnten maßgeblich zur Zunahme administrativer Belastungen beigetragen haben, nun angesichts der wirtschaftlichen Flaute in Deutschland öffentlich für eine Reduzierung eben jener bürokratischen Maßnahmen plädieren.

Während die Wirtschaft schrumpft, nimmt die Zahl der Staatsbediensteten weiter zu. Diese Entwicklung lässt auf strukturelle Fehlsteuerung schließen – statt Vereinfachung entstehen neue Regelungsebenen. Eine zunehmende „Verbeamtung“ des Landes erzeugt keine Entlastung, sondern Überforderung.

Die Diagnose liegt deshalb auf der Hand: „Bürokratie-Burnout“ – ein Zustand, der sowohl Unternehmen und andere wirtschaftliche Akteure als auch die Verwaltung selbst belastet. Die hohe Regulierungsdichte führt zu lähmendem Verwaltungsaufwand, der Innovation hemmt, Entscheidungsprozesse verlangsamt und Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates gefährdet. 

Statt symbolpolitischer Appelle bedarf es tiefgreifender Strukturreformen. Nur so lässt sich die Handlungsfähigkeit des Staates nachhaltig sichern und die wirtschaftliche Dynamik Deutschlands wiederbeleben.

Unsere Reformgrundlage ist eine klare Ebenenlogik: Die EU reguliert die Rahmenbedingungen für einen stabilen Binnenmarkt. Der Bund entrümpelt und stellt Infrastruktur bereit, Länder standardisieren und professionalisieren den Vollzug, Kommunen bieten hervorragende, möglichst antragslose und digitale Services.

Wir wollen den Staat nicht blind mit einer wenig treffsicheren Kettensäge wegholzen, uns reichen aber auch die bisherigen kosmetischen Detailanpassungen einer Nagelschere nicht. Stattdessen wollen wir Entbürokratisierung und Staatsverschlankung mit einer Mischung aus Garten- und Baumschere – zielgenau und durchdacht, aber auch großflächig und wirkungsvoll. Ziel muss ein effizienter Staat sein, der sich auf seine Kernaufgaben fokussiert, diese aber zuverlässig und effektiv erledigt. Keine Glatze, aber auch kein Wildwuchs. Deshalb ist jetzt die Zeit gekommen, dem Staat die Seiten auf Null zu rasieren.

Europäische Union

Die Europäische Union muss wieder stärker werden, wofür sie gegründet wurde: ein Wachstums- und Freiheitsprojekt, das Barrieren abbaut statt neue zu errichten. Als überzeugte Europäer wollen wir die EU so reformieren, dass sie ihren Bürgerinnen und Bürgern wie Unternehmen mehr Raum für Innovation, Wachstum und Eigeninitiative lässt. Dazu gehören eine Verschlankung staatlicher Strukturen, der Abbau unnötiger Bürokratie und das Setzen klarer, einheitlicher Regeln, die sich auf Ergebnisse statt auf Mikromanagement konzentrieren, um Europas Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und die Wirtschaft zu entfesseln.

Governance und bessere Regulierung

Europa braucht schlanke Institutionen und intelligente Gesetzgebung. Entscheidungsprozesse sind oft zu langsam, komplex und innovationshemmend. Wir wollen die EU handlungsfähiger machen, ohne in die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten einzugreifen. Wir schlagen institutionelle Reformen und Verbesserungen vor, um Regulierung abzubauen, das Subsidiaritätsprinzip zu achten und dort zu regulieren, wo europäische Lösungen gefragt sind. Bestehende Regeln müssen auf den Prüfstand. Ein Belastungs-Check stellt sicher, dass Europa agiler wird und sich auf Wachstum, Innovation und Stabilität fokussiert.

Institutionelle Reformen

  • Abschaffung des zweiten Parlamentssitzes in Straßburg: Das Europäische Parlament sollte ausschließlich in Brüssel tagen. Die monatlichen Reisen nach Straßburg verursachen erhebliche Kosten und negative Umweltauswirkungen. Eine Reduzierung auf einen einzigen Tagungsort würde sowohl Ressourcen schonen als auch die Effizienz maßgeblich steigern.
  • Verkleinerung der EU-Kommission: Die EU-Kommission ist mit 27 Mitgliedern zu groß und schwerfällig. Wir setzen uns für eine schlankere Kommission ein, idealerweise ohne einen Kommissar pro Mitgliedstaat, um effizientere Entscheidungen und weniger Bürokratie zu ermöglichen. Dies erfordert zwar Einstimmigkeit der Mitgliedstaaten, wäre aber ein wichtiger Schritt zu effizienterer EU-Governance.
  • Mehrheitsentscheidungen statt Vetorechte: Um Blockaden aufzulösen, sollten Mehrheitsentscheidungen in ausgewählten Politikfeldern die Einstimmigkeit ersetzen, insbesondere bei Binnenmarkt- und Wettbewerbsfragen, wo Vetos Reformen behindern. Die Nutzung der Passerelle-Klauseln zur schrittweisen Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips würde die Handlungsfähigkeit der EU stärken, ohne allen Mitgliedsstaaten das Vetorecht zu nehmen und dabei nationale Kerninteressen wahren.

Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau

  • Vizepräsident für Rechtsbereinigung: Wir fordern einen EU-Exekutiv-Vizepräsidenten für Bürokratieabbau, der EU-Regelungen systematisch überprüft, Überflüssiges streicht und Widersprüchliches konsolidiert. Regelmäßige Stresstests sollen Schwachstellen aufdecken, Neuregelungen nur bei echtem Bedarf vorgeschlagen werden. Dies stärkt Rechtssicherheit und verhindert Bürokratieansammlungen.
  • Outcome statt Detailvorgaben – und Netto-Negativ-Regellast: Wir setzen uns für flexiblere EU-Gesetze ein, die sich auf Zielvorgaben konzentrieren und nicht auf technische Details. Das Prinzip „One in, two out“ soll verbindlich verankert werden, um die Bürokratielast zu reduzieren. Die EU-Kommission strebt bereits eine Bürokratiekostensenkung um bis zu 35% an, die wir unterstützen. Neue Gesetze sollen deshalb verpflichtende Folgenabschätzungen durchlaufen und nach einem Testzeitraum obligatorisch nach ihrer Wirksamkeit evaluiert werden.
  • Gold-Plating verhindern: EU-Vorgaben dürfen von Mitgliedstaaten nicht unnötig übererfüllt werden. Wir fordern die konsequente Nutzung der Single Market Enforcement Taskforce (SMET) zur Adressierung solcher Fälle. Nationale Umsetzungsakte sollten verbindlich auf das Minimum beschränkt und transparent sein. Verwaltungen müssen EU-Richtlinien eins zu eins umsetzen, um strengere Regeln für Bürger und Unternehmen zu vermeiden.
  • Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit stärken: Nationale Parlamente sollen bei der EU-Gesetzgebung mehr Gewicht erhalten. Das Gelbe-Karte-Verfahren muss überarbeitet werden, sodass Voten der Mitgliedstaaten die EU-Kommission zur verbindlichen Überarbeitung oder zum Rückzug von Vorschlägen zwingen. Die EU-Institutionen sollen sich auf Selbstbeschränkung verpflichten und Gesetze nur erlassen, wenn europäisches Handeln wirklich nötig und effizienter als Nationales ist. Eine einheitliche Methodik soll die nationalen Umsetzungskosten und Bürokratielasten transparent ausweisen, um frühzeitig überproportionalen Aufwand zu erkennen und gegenzusteuern.
  • Europäische Verwaltungsstandards: Verwaltungsmodernisierung ist ein europäischer Wettbewerb um die besten Standards. Deutschland muss europäische Initiativen strategisch nutzen, um einen Vorteil zu erzielen. Die EUDI-Wallet sollte schnell als Standard für sichere digitale Nachweise in der deutschen Verwaltung implementiert werden, um grenzüberschreitende Prozesse und den Binnenmarkt zu stärken. Perspektivisch sollte Deutschland  offene Standards und interoperable Lösungen aktiv in europäische Gremien einbringen und eine führende Rolle bei der Gestaltung einer modernen, bürgernahen digitalen Verwaltung in Europa übernehmen.
  • Kleine Unternehmen entlasten: Es braucht einen größtmöglichen Bürokratieaufbau-Stop für kleine und mittlere Unternehmen. EU-Regeln sollen KMU-Verträglichkeitsprüfungen durchlaufen und bindend Bagatellgrenzen oder vereinfachte Verfahren für kleine Firmen schaffen. Der KMU-Check der EU-Kommission ist zu begrüßen. Weitere Schritte, wie zeitlich befristete Ausnahmen und regulatorische Sandboxes für Start-ups, sollten ebenfalls eingeführt werden.
  • Expertengremien verschlanken: Die EU-Kommission wird von etwa 1000 Expertengruppen beraten. [1] Dieses intransparente Geflecht verkompliziert und verlangsamt die Gesetzgebung. Es bedarf daher einer Überprüfung und Reduzierung dieser Beratungsstrukturen auf notwendige Gremien, um Doppelungen abzubauen. Klare Evaluationsmechanismen sind nötig, um den Mehrwert jeder Gruppe regelmäßig zu prüfen. Eine schlankere Beraterstruktur würde die Übersichtlichkeit und Effizienz der EU-Gesetzgebung durch weniger Abstimmungsschleifen erhöhen.

Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit

Europa braucht einen starken Binnenmarkt, um die globale Konkurrenz anzuführen. Dafür sind bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen nötig: mehr privates Kapital für Innovationen, weniger grenzüberschreitende Hürden und eine angepasste Wettbewerbspolitik. Wir setzen auf einen offenen Markt, fairen Wettbewerb und stärkere Finanzmärkte, um Wachstum, Wohlstand und Arbeitsplätze zu schaffen. Nach Krisen ist es Zeit für einen europäischen Wachstumsschub.

  • Beschleunigte Genehmigungen für strategische Projekte: Ein EU-weites Fast-Track-Verfahren für strategische Infrastrukturprojekte (erneuerbare Energien, grenzüberschreitende Leitungen, Schienen, digitale Netze) mit verkürzten Fristen für Entscheidungen und Gerichtsverfahren sorgt für die notwendige Beschleunigung von strategisch wichtigen Vorhaben. Zudem sollen Planungsverfahren digitalisiert und nationale Sonderregeln im Infrastrukturbetrieb, besonders im Schienenverkehr, beseitigt werden. Die vollständige Umsetzung des Vierten Eisenbahnpakets und bessere Kapazitätsplanung im europäischen Schienennetz sind Priorität. Auch die Mobilität von Fachkräften (gegenseitige Anerkennung von Zertifizierungen, EU-Programme für Expertenteams) soll erleichtert werden, um Engpässe zu beheben. 
  • Echte Kapitalmarktunion verwirklichen: Zur Mobilisierung privater Investitionen müssen die europäischen Kapitalmärkte voll integriert werden. Europas Wirtschaft ist zu abhängig von Bankkrediten. Wir fordern die Vollendung der Kapitalmarktunion. Dies soll durch den Ausbau der ESMA zu einer einzigen europäischen Finanzaufsicht, die Harmonisierung der Insolvenzordnung sowie die bessere Verzahnung von Clearing und Settlement erreicht werden, um die Aufsichtsstrukturen zu vereinheitlichen. Öffentliche Finanzierungsinstrumente sollen effizienter gestaltet und besser auf den privaten Kapitalmarkt abgestimmt werden. Eine voll entwickelte Kapitalmarktunion verschafft Unternehmen leichteren Zugang zu Eigenkapital verschaffen und bietet Sparern mehr Anlagemöglichkeiten.
  • Konzentration der EU-Wettbewerbspolitik auf Innovations- und Zukunftswettbewerb: Die Fusionskontrolle soll europäischen Unternehmen eine “Innovationsverteidigung” ermöglichen, um sie durch Zusammenschlüsse zu globalen Innovationsführern zu machen. Kooperative Innovationen sollen durch klare Leitlinien der Kommission erleichtert und das IPCEI-Instrument auch für kleinere Unternehmen reformiert und beschleunigt werden. Neue Wettbewerbsinstrumente gegen Oligopole und Plattformmärkte sind zu unterstützen. Ziel ist eine agilere, innovationsfreundliche Wettbewerbsaufsicht mit weniger Bürokratie.
  • Aktienkultur stärken – Payment for Order Flow ermöglichen: Millionen europäischer Kleinanleger nutzen Neobroker. Deren gebührenarmes Modell wird oft durch Payment for Order Flow (PFOF) ermöglicht, bei dem Broker von Handelsplätzen für die Orderweiterleitung vergütet werden. Ein pauschales EU-Verbot von PFOF bis 2026 entzieht Kleinanlegern somit den Zugang zu niedrigschwelligen Angeboten, weil Broker ohne PFOF wieder Gebühren erheben müssten. Wir fordern die Aufhebung des Verbots. Solange Best Execution gewährleistet ist, sollte PFOF zulässig sein.

Innovation und Digitalisierung

Europa soll Innovations- und Technologie-Magnet werden. Dazu müssen wir bürokratische Hürden abbauen und gezielte Initiativen starten, um die EU-Stärken wie den Binnenmarkt auszuspielen. Digitalisierung ist entscheidend, um Verwaltungskosten zu senken und neue Geschäftsmodelle zu ermöglichen. Unser Ziel ist ein digitaler Binnenmarkt, in dem Daten, digitale Dienste und innovative Geschäftsmodelle sich frei bewegen können. Wir schlagen Maßnahmen vor, um die Innovationslücke zu USA und China zu schließen und Europas technologische Souveränität zu sichern.

  • Europäische Innovationsgesellschaft einführen: Eine neue EU-Rechtsform für innovative Unternehmen ermöglicht EU-weites Operieren ohne separate Tochterfirmen durch harmonisiertes Gesellschafts-, Insolvenz-, Steuer- und Arbeitsrecht. Ziel ist die Stärkung der Gründungskultur durch Bürokratieabbau, leichtere zweite Chancen und besseren Zugang zu Finanzierung, um Start-ups paneuropäisch zu skalieren und Abwanderung zu vermeiden.
  • Schlüsseltechnologien und Cluster fördern: Europa muss in Technologien wie KI, Quantencomputing, Biotechnologie, Cybersicherheit, CleanTech und SpaceTech weltweit führend werden. Dazu sollen europäische Innovations-Ökosysteme durch die Bündelung öffentlicher und privater Mittel in strategischen Technologie-Clustern gestärkt werden, z.B. durch Europäische Innovationszentren. Regulatorische Hürden sollen abgebaut werden, u.a. durch Experimentierklauseln und Regulatory Sandboxes. EU-Vertretungen in den Mitgliedsstaaten sollen Innovationen vernetzen und grenzüberschreitende Projekte fördern.
  • Forschung und Entwicklung entbürokratisieren: Wir fordern die Verschlankung großer EU-Forschungsprogramme wie Horizon Europe und InvestEU, um Bürokratie abzubauen. Einfachere Anträge, schnellere Entscheidungen und Pauschalfinanzierungen sollen Forschenden mehr Zeit für Innovation geben. Eine bessere Koordinierung nationaler Programme soll Doppelarbeit vermeiden.
  • Digitale Verwaltung und eGovernment ausbauen: Bürger und Unternehmen sollen Daten nur einmal an Behörden übermitteln (Once-only-Prinzip). Vorhandene Informationen müssen EU-weit elektronisch DSGVO-konform abrufbar sein. Eine starke, interoperable IT-Infrastruktur ist entscheidend. Bis 2030 sollen alle zentralen Verwaltungsakte EU-weit digital erledigt werden können. Elektronische Identitäten nach eIDAS-Standard müssen überall anerkannt werden. Perspektivisch streben wir einen EU-weit einheitlichen, digitalen Ausweis für Smartphones an.

Umwelt- und Verbraucherpolitik

Bürokratische EU-Umwelt- und Verbraucherpolitik ist oft hinderlich. Wir befürworten die Ziele, fordern aber intelligentere, flexiblere Regeln. Emissionshandel ist der effektivste und bürokratieärmste Weg zur Klimaneutralität. Ineffektive Regeln sollten korrigiert oder eliminiert werden, um Bürger und Unternehmen zu entlasten und Nachhaltigkeit sowie Gesundheit effizienter zu fördern.

  • Unsinnige Vermarktungsnormen abschaffen: Aktuelles EU-Recht schreibt detaillierte Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse vor, die zur Aussortierung genießbarer Lebensmittel führen, da diese optisch nicht der Norm entsprechen. Dies ist weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll. Wir fordern die ersatzlose Streichung der EU-Vermarktungsnormen (Anlagen I bis V und Titel II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011) sowie die Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013, um der EU-Kommission die Kompetenz für solche Rechtsakte zu entziehen. Verbraucher sollen selbst entscheiden können, was sie kaufen möchten.
  • Praxisferne Temperaturkontrollen verbessern: Um kleine Betriebe zu entlasten und das HACCP-Konzept zu wahren, sollte die doppelte manuelle Temperaturkontrolle bei kurzen EU-Transporten durch zertifizierte, manipulationssichere Datenlogger ersetzt werden. Diese modernen Systeme liefern eine kontinuierliche digitale Aufzeichnung, die als vollwertiger, lückenloser rechtlicher Nachweis der Kühlkette anerkannt wird. Damit entfällt die Bürokratie, ohne die Lebensmittelsicherheit zu gefährden.
  • Abfallrahmenrichtlinie überarbeiten: Wir wollen Kreislaufwirtschaft. Die geplante EU-Abfallrahmenrichtlinie und die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien sind zu bürokratisch, besonders für KMU. Stattdessen sollten marktwirtschaftliche Anreize, internationale Lösungen und Freihandelsabkommen mit strengeren Umweltstandards Priorität haben. Kleinstunternehmen und gemeinnützige Sozialbetriebe sollten von der EPR ausgenommen werden. Praktikable Alternativen sind harmonisierte Pfandsysteme und Recyclingzertifikate. Der Fokus sollte auf Investitionen in Recyclingtechnologien liegen, nicht auf Berichtspflichten.
  • Bürokratiearme Lieferkettenrichtlinie: Das Ziel der Lieferkettenrichtlinie teilen wir, gleichzeitig brauchen europäische Unternehmen stärkeren Schutz vor übermäßiger Bürokratie und Haftungsrisiken. Daher soll ein Safe-Harbour-Prinzip eingeführt werden, das bei anerkannten Branchenstandards und Zertifizierungen eine Haftungsverlagerung vorsieht. Außerdem soll auf eine Pflicht zur Erstellung von „Transition Plans“ zur Klimaneutralität in der Lieferkettenrichtlinie verzichtet werden.

Bundesebene

Wer den Staat verändern will, muss ganz oben anfangen. Auf Bundesebene entscheidet sich, ob Verwaltung handlungsfähig ist, ob Gesetze effizient ihre Wirkung entfalten und ob die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland funktioniert. Doch genau hier herrschen Zuständigkeitschaos, Behördenwildwuchs und Reformstau, die Vertrauen und Zukunftsfähigkeit gefährden. Statt diesem Ballast brauchen wir klare Strukturen, schlanke Ministerien und eine effiziente Verwaltung. Nur wenn der Bund vorangeht, statt immer wieder Steine in den Weg der Bürger zu legen, kann der Staat insgesamt modern, handlungsfähig und entfesselnd werden.

Neuorganisation des Staates

Startpunkt einer kritischen Auseinandersetzung mit staatlichen Strukturen und ihrer Handlungsfähigkeit auf Bundesebene müssen die Institutionen der Staatsverwaltung sein, insbesondere die Bundesministerien sowie nachgelagerte Bundesbehörden. Auch die Beziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen im Rahmen unserer föderalen Staatsorganisation müssen mit klaren Zuständigkeiten reformiert werden.

Strukturelle Ministerialreformen

  • Ordnungspolitischer Fokus im Wirtschaftsministerium: Liberale Wirtschaftspolitik ist nicht pro-business, sondern pro-market. Daher wollen wir das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) wieder weg von einem Subventionsministerium und hin zu einem ordnungspolitischen Regelwächter entwickeln, der sich auf die Sicherstellung wettbewerblicher und marktwirtschaftlicher Rahmenbedingungen konzentriert. Das dem BMWE unterstellte Bundeskartellamt wollen wir im Zuge einer 12. GWB-Novelle weiter stärken, insbesondere im Bereich der formellen Fusionskontrolle.
  • Auflösung des Bauministeriums: Das Bauwesen braucht eine regulatorische Entfesselungsoffensive statt wiederholt zusätzlicher Bürokratie. Daher wollen wir das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) abschaffen und den grundlegenden Kompetenzbereich in das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) eingliedern.
  • Auflösung des Landwirtschaftsministeriums: Schon dem Namen nach handelt es sich bei der Landwirtschaft um ein Wirtschaftsthema. Deshalb wollen wir diesen Kompetenzbereich in das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie überführen, den Fokus analog zum restlichen BMWE in Richtung Entbürokratisierung und marktwirtschaftliche Rahmenbedingungen statt Subventionspolitik bewegen und das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) auflösen. Die Abteilung Heimat soll ersatzlos gestrichen werden.
  • Zusammenlegung von Außen- und Entwicklungsministerium: Das Feld der Entwicklungspolitik ist für unser Land multiperspektivisch von hoher globaler Bedeutung – wirtschaftlich, sicherheitspolitisch und zum Klimaschutz. Dennoch halten wir zwei separate Bundesministerien für Außen- (AA) und Entwicklungspolitik (BMZ) für überflüssig. Wir fordern die Zusammenführung beider Ressorts im Auswärtigen Amt. Entwicklungspolitik soll dort künftig als eigenständiger prioritärer Aufgabenbereich weitergeführt werden. So verschlanken wir die Verwaltung und stärken die strategische Kohärenz deutscher Außenpolitik.
  • Chancenministerium für Bildung und Teilhabe: Die bisherigen Bundesministerien für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) sowie für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) sollen in ein “Chancenministerium”, das künftige Bundesministerium für Bildung und Teilhabe zusammengeführt werden. Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales soll hier eingegliedert werden. Statt der kleinteiligen Fragmentierung in Familie, Senioren, Jugend oder Frauen soll sich künftig eine Abteilung “Teilhabe” mit fairen und leistungsgerechten Teilhabechancen innerhalb der Gesellschaft beschäftigen. Die Abteilungen Raumfahrt und Technologie sollen gestrichen werden.

Neuorganisation der Bund-Länder-Kommunen-Beziehungen

  • Einberufung der Föderalismusreform III: Angesichts einer überlasteten, zersplitterten und unterdigitalisierten öffentlichen Verwaltung ist nach der inoffiziell dritten Föderalismusreform 2018 nun eine umfassende Neuregelung der Kompetenzen zwischen Bund, Ländern und Kommunen unerlässlich. Das zentrale Reformprinzip ist die Bündelung von Aufgaben (räumlich, fachlich, funktional), um Effizienz, Serviceorientierung und Resilienz zu steigern, ohne den Föderalismus zu gefährden. Bund, Länder und Kommunen müssen gemeinsam handeln. Statt einer Föderalismuskommission soll eine schlagkräftige Reformorganisation mit starkem Mandat Bündelungsprojekte schrittweise umsetzen. Bestehende verfassungsrechtliche Spielräume sollen konsequent genutzt und bei Bedarf durch gezielte Grundgesetz-Ergänzungen (z.B. Kooperationsgebot, Infrastrukturkompetenz des Bundes, Experimentierklauseln) flankiert werden. Ziel ist ein neues, vernetztes Verwaltungsmodell „Government as a Platform“ zur Sicherung der staatlichen Handlungsfähigkeit und Wiedergewinnung des Vertrauens.
  • Reform des Länderfinanzausgleichs: Das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse im Grundgesetz muss mit dem Prinzip von Wettbewerb, Eigenverantwortung und Leistung in Einklang gebracht werden. [2] Wir fordern daher eine Reform des Länderfinanzausgleichs nach dem Prinzip “Hilfe zur Selbsthilfe”, die Leistung belohnt, das Konnexitätsprinzip wahrt und Prämien- sowie Anreizmodelle verankert, damit sich schlechte Haushaltsführung nicht mehr lohnt. Das System wird bereinigt, indem Unterstützungen befristet, Gemeindesteuerkraftzuweisungen gestrichen und durch eine strukturneutrale Berechnung der Finanzkraftmesszahlen ersetzt [3], das Stadtstaatenprivileg in der Einwohnerwertung zugunsten einer anreizkompatiblen Abwärtskorrektur der Finanzkraft abgeschafft [4] und ungerechte Sonderzuweisungen beendet werden.
  • Aufgaben konsequent bündeln (Hochzonung): Der Bund soll seine Kompetenz aus Art. 87 Abs. 3 GG nutzen, um bundesrechtlich geregelte Aufgaben ohne lokalen Bezug und mit hohem Automatisierungspotential (Massenverfahren) zu zentralisieren (sog. Hochzonung), und damit Kommunen zu entlasten und bundesweit effiziente, digitale Prozesse zu etablieren. Ein Pilotprojekt könnte die Bündelung der Fahrerlaubniserteilung beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) sein.
  • Rechtsrahmen für Kooperation modernisieren: Eine Ergänzung des Grundgesetzes ist notwendig, um die föderale Zusammenarbeit zu erleichtern und rechtssicher zu gestalten. Dazu gehören: ein Kooperationsgebot, eine präzisere Definition des Verbots der Mischverwaltung, eine Infrastrukturkompetenz des Bundes für digitale Systeme sowie Experimentierklauseln für innovative Verwaltungsmodelle.

Behörden und Personal

  • Behörden auf den Prüfstand: Alle Bundesbehörden müssen mit Blick auf die institutionelle Notwendigkeit, Zuständigkeit und Aufteilung kritisch evaluiert werden. Unter anderem schlagen wir beispielhaft die Zusammenlegung der Bundesstellen für Eisenbahn-, Flug- und Seeunfalluntersuchung (BEU, BFU und BSU) nach dem Vorbild des US-amerikanischen NTSB, die Überführung aller Aufgaben der Landesämter für Statistik in das Statistische Bundesamt (StBA) und die Privatisierung von Deutscher Energie-Agentur (dena) und Deutschem Wetterdienst (DWD) vor.
  • Gezieltere Verbeamtung: Verbeamtungen soll es künftig nur noch dort geben, wo Beamte mit der Ausübung hoheitlicher Aufgaben oder staatlicher Zwangsgewalt beauftragt sind – zum Beispiel in der Polizei, Justiz oder Finanzverwaltung. Insbesondere sollen etwa Lehrkräfte in Zukunft nicht mehr verbeamtet werden. Hochqualifizierte Leistungsträger erhält man durch konkurrenzfähige Bezahlung, nicht die Verschiebung von Versorgungslasten in die Zukunft. Statt dem Pensionsmodell sollen Beamte außerdem eine gesetzliche Rente erhalten, allerdings über eine von der regulären GRV separierte Rentenkasse. Weiterhin werden Beamte im Krankheitsfall den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gleichgestellt und erhalten folglich keine unbegrenzte Lohnfortzahlung mehr.
  • Two-out-one-in-Regel für Staatsbedienstete: Wir wollen dem Personalzuwachs in der Bundesverwaltung durch eine verbindliche „Two-out-one-in“-Regel begegnen. Der demografische Wandel wird so zur Personalreduzierung mit dem Ziel der Haushaltskonsolidierung genutzt. Begleitet wird dieser Prozess von der konsequenten Digitalisierung der Verwaltung mit Blick auf KI, Automatisierung und digitale Infrastruktur.

Gesetzgebung und öffentliche Infrastruktur

Ein handlungsfähiger Staat braucht erstens eine transparente und effiziente Gesetzgebung sowie zweitens eine verlässliche Infrastruktur. Doch überbordende Bürokratie, langwierige Verfahren und ineffiziente Mittelverwendung bremsen politische Wirksamkeit und gesellschaftlichen Fortschritt aus. Ziel muss es sein, Gesetzgebung schlanker und nachvollziehbarer zu gestalten und öffentliche Investitionen stärker an Effizienz, Bedarf und Priorisierung auszurichten.

Gesetzgebung und Bürokratieabbau

  • Reality Check der Gesetzgebung: Wir fordern eine transparente, partizipative und praxistaugliche Gesetzgebung mit offenem Referentenentwurf, strikten Fristen und verbindlichen Tests. Eine gestärkte Gesetzeskontrolle, z.B. durch ein Vetorecht des Normenkontrollrats, ist unerlässlich. Gesetze müssen innovationsfreundlich sein, Experimentierklauseln enthalten und „Goldplating“ von EU-Vorgaben verbieten. Dokumentationspflichten sollen durch Pauschalierungen, Genehmigungsfiktionen und Bagatellvorbehalte reduziert werden, um einen vertrauensbasierten und pragmatischeren Verwaltungsvollzug zu ermöglichen.
  • One-in-two-out-Regel für Vorschriften: Die One-in-one-out-Regel der Bundesregierung ist ein guter Ansatz, verfehlt aber durch lückenhafte und unambitionierte Ausgestaltung ihr Ziel. [5] Erstens wollen wir diese Regel nach dem Prinzip One-in-two-out verschärfen, sodass neue regulatorische Vorgaben künftig eines doppelten Ausgleichs bedürfen. Zweitens sollen Ausnahmeregelungen für Umsetzung von EU-Vorgaben und Umstellungsaufwände abgeschafft und auch Erfüllungsaufwände von Bürgern und Verwaltung berücksichtigt werden.
  • Sunset-Klauseln für Gesetze: Alle Rechtsnormen müssen künftig standardmäßig mit Sunset-Klauseln ausgestattet werden, die ein verbindliches Auslaufdatum festlegen und zur Verlängerung in einem verkürzten Gesetzgebungsverfahren einen Neubeschluss erfordern. Hierdurch soll ein inhärenter Selbstreinigungsprozess gefördert werden und besonders grundrechtsintensive Eingriffe regelmäßiger Relegitimation unterzogen werden.
  • Karenzzeiten für neue Bürokratie: Bevor neue Bürokratie eingeführt wird, sollten die bestehenden Regelungen erst in ihrem Erfolg und den praktischen Auswirkungen evaluiert werden. Deshalb soll der Gesetzgeber hierbei künftig standardmäßig mehrjährige Karenzzeiten zwischen Inkrafttreten und neuen Verschärfungen auf Grundlage einer Empfehlung des Normenkontrollrates festlegen, in denen der NKR eine Evaluation der Bestandsmaßnahme vorlegt.
  • Regulatory Sandboxes ermöglichen: Innovation und Disruption dürfen nicht durch regulatorische Hürden behindert werden. Deshalb wollen wir einen klaren Rechtsrahmen schaffen, der Kommunen die Schaffung sogenannter Regulatory Sandboxes ermöglicht. Diese sind kontrollierte Umgebungen, in denen für einen begrenzten Zeitraum regulatorische Anforderungen gelockert oder sogar aufgehoben werden, sodass eine experimentelle Testung neuer Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle ermöglicht wird.

Öffentliche Infrastruktur

  • Sanierungsmaßnahmen im Verkehrshaushalt: Um dem Verfall der deutschen Verkehrsinfrastruktur entgegenzuwirken, setzen wir uns für eine Grundgesetzänderung ein, die eine Quote von mindestens 60% des für Straßen und Schienen zur Verfügung stehenden Etats festschreibt, welche zur Sanierung der bestehenden Verkehrswege inklusive der Reinstallation bereits entfernter Weichen und Gleise verwendet werden müssen. Jede Regierung kann weiterhin eigenständige und aktuelle Prioritäten setzen, ohne die Sanierungsmaßnahmen parteipolitischen Zwecken und tagespolitischen Erwägungen unterzuordnen.
  • Planungsstopp für politische Prestigebauten: Milliardenschwere Prestigevorhaben wie der Neubau des Kanzleramts, ein 200-Millionen-Euro-Besucherzentrum am Bundestag oder ein neues Präsidialbüro an der Spree stehen in krassem Widerspruch zur Haushaltslage und entziehen Geld aus sinnvollen Investitionen in Schulen, Hochschulen und öffentliche Infrastruktur. Wir fordern daher einen sofortigen Planungsstopp solcher Projekte sowie eine transparente Bedarfsprüfung für zukünftige staatliche Bauvorhaben.
  • Verzicht auf Tariftreuegesetz: Das geplante Tariftreuegesetz, welches bereits im Bundeskabinett beschlossen wurde, erschwert Infrastrukturprojekte durch überbordende bürokratische Hürden und stellt somit auch einen Widerspruch zur geplanten Zeitenwende bei öffentlichen Investitionen dar. Wir wollen daher den Beschluss des Gesetzes im weiteren Gesetzgebungsverfahren ausbremsen und treten auch darüber hinaus für die Streichung in dieser bürokratischen Form ein.
  • Keine Pflicht zu Kunst am Bau: Wir wollen die Regelungen zu „Kunst am Bau“ aus der Richtlinie zur Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) streichen, die vorschreiben, bei öffentlichen Bauprojekten einen festen Prozentsatz für Kunst einzuplanen. Auch pauschale Vorgaben auf Landes- oder Kommunalebene zur verpflichtenden Kunstfinanzierung lehnen wir ab. Ob und in welchem Umfang Kunst bei Bauvorhaben berücksichtigt wird, soll stattdessen im Einzelfall auf der jeweiligen Zuständigkeitsebene kritisch geprüft werden.

Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung

Die öffentliche Verwaltung muss sich den wachsenden Anforderungen einer digitalen und zunehmend vernetzten Gesellschaft anpassen. Ziel einer Verwaltungsreform muss es sein, Prozesse effizienter, transparenter und bürgerfreundlicher zu gestalten. Gleichzeitig muss die Digitalisierung im Einklang mit den Anforderungen an Datenschutz vorangetrieben werden. Nur so kann eine zukunftsfähige Verwaltung entstehen, die den Bedürfnissen von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen gleichermaßen gerecht wird.

  • Behördengänge digital und als One-Stop-Shop: Jede behördliche Dienstleistung muss künftig per default über ein zentrales digitales Bürgerportal erfolgen. Insofern die digitale Bereitstellung bei einzelnen Dienstleistungen nicht realisierbar ist und ein physischer Behördengang notwendig ist, muss dieser nach dem Prinzip des One-Stop-Shops an einer einzigen Stelle durchführbar sein.
  • Priority Boarding für Gründungen: Explizit soll der digitale One-Stop-Shop bei Gewerbeanmeldungen und Gesellschaftsgründungen gelten, welche über das Portal innerhalb eines Tages möglich sein müssen – inklusive Eintragung ins Handelsregister, Änderungsanträgen und Adresswechseln. Stammeinlagen sollen direkt digital beim Notar hinterlegt werden können. Bei Verwendung eines Mustervertrags fordern wir die Abschaffung der Notarpflicht, mit einem Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen vor Handelsregistereintrag.
  • No-Stop-Shop als Ziel: Behördliche Dienstleistungen als One-Stop-Shop sind notwendig, wir gehen aber noch einen Schritt weiter: Wir wollen die Einführung von Verwaltungsverfahren nach dem Prinzip des No-Stop-Shops erproben, bei denen Bürger zum Leistungserhalt gar keine Anträge mehr stellen müssen, sondern automatisiert zunächst der Anspruch geprüft und im Falle einer positiven Prüfung schließlich erbracht wird.
  • Once-Only-Prinzip: Es kann nicht sein, dass man bei der Antragstellung an den Staat die gleichen Daten immer wieder neu angeben muss. Wir wollen deshalb das Once-Only-Prinzip konsequent in allen Verwaltungsstrukturen umsetzen und perspektivisch einen Rechtsanspruch darauf etablieren. Zur Umsetzung dessen treten wir für die Schaffung eines datenschutzkonformen Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) ein.
  • Föderale Plattform-Infrastruktur schaffen: Eine föderale „Government-as-a-platform“-IT-Infrastruktur soll eingeführt werden, die standardisierte Basiskomponenten (z.B. für Identifizierung, Bezahlung, Antragsstellung, Kommunikation) bereitstellt. Dies senkt Entwicklungskosten, verhindert Insellösungen und fördert Interoperabilität.
  • Pragmatischer und innovationsfreundlicher Datenschutz: Der Datenschutz soll nicht länger als Innovationsbremse wahrgenommen werden. Die Straffung der Aufsicht durch eine Bundesdatenschutzbeauftragte soll das bisherige Zuständigkeitschaos beenden. Die Vereinfachung von Informationspflichten durch Widerspruchslösungen (Opt-out) anstelle ständiger Einwilligungspflichten sowie die Schaffung von praxisnahen Ausnahmen für Vereine, Ehrenämter und etwa KMU sollen häufig auftretende Rechtsunsicherheit reduzieren. Zudem sollte die Datennutzung zu wissenschaftlichen Zwecken privilegiert werden.

Wirtschaft, Steuern und Soziales

Eine starke Wirtschaft, ein gerechtes Steuersystem und ein effizienter Sozialstaat sind das Fundament für Wohlstand und Zusammenhalt. Doch in allen drei Bereichen leidet Deutschland unter Bürokratie, komplizierten Regeln und Strukturen, die den Herausforderungen unserer Zeit nicht mehr gerecht werden. Ziel muss es sein, wirtschaftliche Freiheit zu stärken, das Steuersystem bürokratieärmer zu gestalten und den Sozialstaat so zu reformieren, dass er transparent und zielgerichtet ist.

Wirtschaft und Steuern

  • Abschaffung der Meisterpflicht: Der Fachkräftemangel wirkt sich besonders gravierend auf das Handwerk aus. Daher sollten bestehende gesetzliche Vorgaben in diesem Bereich kritisch hinterfragt werden. Konkret treten wir für die Abschaffung der Meisterpflicht ein, sodass die Gründung eines Handwerksbetriebs künftig auch ohne Meisterbrief möglich sein muss. Die duale Ausbildung im Handwerk soll jedoch weiterhin ausschließlich in Meisterbetrieben stattfinden.
  • Abschaffung der Bonpflicht: Die Bonpflicht ist ein Bürokratiemonster, das unnötigen Müll produziert, kostenintensiv ist und ihr erklärtes Ziel der Bekämpfung von Steuerbetrug nur fraglich erreicht hat. Deshalb wollen wir die Bonpflicht ersatzlos wieder abschaffen.
  • Umsatzsteuervoranmeldung und Kleinunternehmerregelung: Um Kleinunternehmer unbürokratisch zu entlasten, fordern wir die Anhebung der Kleinunternehmergrenze auf 27.500 € im Vorjahr und voraussichtlich bis zu 62.500 € im laufenden Jahr, ab 2027 jährlich inflationsangepasst. Zudem sollen Unternehmen mit bis zu 50.000 € Jahresumsatz künftig optional statt quartalsweise nur noch einmal jährlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben dürfen.
  • Hürdenabbau für Start-Ups: Um Start-ups nicht staatlich auszubremsen, fordern wir den Abbau unnötiger Bürokratie: Crowdfunding-Einnahmen sollen umsatzsteuerlich nicht mehr als Umsatz gelten, Einzelunternehmer und Freiberufler vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Zudem sollen partiarische Nachrangdarlehen und Eigenkapitalinvestments im Insolvenzfall sofort als Verlust absetzbar sein.
  • Leistungsprinzip bei mehreren Jobs: Die Steuerklasse VI bestraft die Aufnahme zusätzlicher Jobs durch einen erhöhten Grenzsteuersatz und bürokratischen Aufwand bei der Steuererklärung. Künftig soll diese daher abgeschafft und stattdessen mehrere Erwerbseinkommen kombinatorisch derselben Steuerklasse zugeordnet werden.
  • Abschaffung von Bagatellsteuern: Wenn Verwaltungskosten und realisierte Einnahmen aus einer Steuer nicht in einem sinnvollen Verhältnis stehen, ist die Erhebung dieser schlicht ein unnötiges Bürokratiemonstrum. Deshalb fordern wir die Abschaffung aller Bagatellsteuern.

Sozialstaat

  • Radikale Vereinfachung der Sozialleistungsarchitektur: Die Zersplitterung der Zuständigkeiten ist eine Kernursache der Ineffizienz. Alle Sozialleistungskompetenzen sollen dazu in maximal zwei Bundesministerien gebündelt werden und zentrale Begriffe wie „Einkommen“ oder „Kind“ im gesamten Sozialrecht vereinheitlicht werden, um Mehrfachprüfungen abzuschaffen. Die Dutzenden Einzelleistungen sollten in drei klaren Bedarfsgruppen zusammengefasst werden: Kinder/Jugendliche, Erwachsene und Haushalte.
  • Zentrale Sozialstaat-Plattform: Ein „One-Stop-Shop“ für den Sozialstaat als digitale Plattform soll alle Anträge zu Regelleistungen zusammenfassen. Daten werden nach dem Once-Only-Prinzip nur einmal erhoben. Durch konsequente Pauschalierung von Leistungen wird der Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten drastisch gesenkt.

Umwelt, Verkehr und Gesellschaft

Stillstand gefährdet Zukunft. Ob beim Klimaschutz, in der Mobilität, in der Bildung oder im gesellschaftlichen Zusammenleben: Auch in diesen Bereichen werden Freiheit und Fortschritt von ineffizienten Strukturen, schlecht organisierten Zuständigkeiten und Bevormundung blockiert. Wir setzen auf Eigenverantwortung statt Überregulierung und echte Chancen statt bürokratischer Sackgassen – für eine moderne Gesellschaft, die mutig und liberal in die Zukunft geht.

Umwelt und Verkehr

  • Repowering erleichtern: Alte Windkraftanlagen sollen genehmigungsfrei durch modernere und effizientere Modelle am selben Standort ersetzt werden dürfen. Voraussetzung dafür ist, dass diese ab Nabenhöhe maximal 20m höher sind als die alten Anlagen, mindestens 15% weniger Geräuschemissionen aufweisen und Schattenwurf auf Wohngrundstücke ausgeschlossen ist. Die Stromabnahme muss durch den Netzbetreiber gesichert sein; die Vergütung soll marktnah per Quotenmodell erfolgen, nicht über feste Einspeisevergütung.
  • Abschaffung des Kabotageverbots in der Luftfahrt: Wir fordern die Bundesregierung auf, sich auf internationaler Ebene für die Abschaffung des Kabotagevorbehalts im Luftverkehr einzusetzen. Dieser verhindert bislang selbst zwischen befreundeten Staaten, dass ausländische Airlines Flüge im deutschen Inland durchführen dürfen. Die Regelung behindert Wettbewerb, erschwert effiziente Flugverbindungen und führt zu unnötigen Leerflügen. Nach einer Streichung auf internationaler Ebene soll auch die nationale Umsetzung in § 23 LuftVG sowie entsprechende bilaterale Abkommen angepasst werden.
  • Entbürokratisierung des Motorradführerscheins: Die Führerscheinklasse A2 wollen wir abschaffen und den Direktzugang der Klasse A ab 18 Jahren ermöglichen. Aktuell notwendige Aufstiegsprüfungen beim Klassenwechsel wollen wir aus §15 FeV streichen und den Zugang künftig nur noch über die bisher zusätzlich geltenden Voraussetzungen zur Mindestfahrpraxis regeln.

Bildung und Gesellschaft

  • Klare Zuständigkeiten im Bildungswesen: Das Finanzierungschaos zwischen Bund, Ländern und Kommunen, welches Projekte wie den Digitalpakt lähmt, muss beendet werden. Eine klare Entflechtung der Finanzströme sowie eindeutige Zuordnungen von Verantwortlichkeiten führen zu einer effektiveren Steuerung und verbessern deren Ergebnisse.
  • Nationaler Bildungsrat: Ein neues Gremium aus Politik, Wissenschaft und Schulpraxis soll bundesweite Mindestbildungsstandards, Prüfungsanforderungen und Lehrerausbildungsempfehlungen entwickeln, um das deutsche Bildungssystem zu stärken. Es führt Erkenntnisse zusammen, stöß neue Debatten etwa über die Funktionen moderner Beschulung an, und spricht verbindliche Empfehlungen aus.
  • Reform des ÖRR: Wir setzen uns für einen schlanken und generationengerechten öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein. Konkret fordern wir eine konsequente Kostenkontrolle durch unabhängige Verwaltungsräte, eine Deckelung von Führungskräftegehältern und den Abbau teurer Doppelstrukturen. Verwaltungsapparate von ARD, ZDF und Dlf sollen fusioniert, überflüssige Spartensender wie ONE oder ZDFneo privatisiert und die Zahl der Landesrundfunkanstalten von neun auf vier reduziert werden. Der ÖRR muss sich auf Bildung und Information konzentrieren – finanziert durch faire, einkommensabhängige oder modulare Modelle statt eines Pauschalbeitrags.
  • Schluss mit Staatskirchenleistungen: Zahlungen in dreistelliger Millionenhöhe aus dem Staatshaushalt an die großen Kirchen ohne jegliche Zweckbindung sind weder zeitgemäß, noch folgen sie dem Prinzip der Trennung zwischen Staat und Kirche. Wir fordern eine bundesrechtliche Regelung zur Ablösung der Staatskirchenleistungen und dessen entsprechende Umsetzung auf Landesebene.
  • Liberale Drogenpolitik: Die bisherige Verbotspolitik bei Drogen ist gescheitert: Sie kriminalisiert mündige und selbstbestimmte Bürger, füttert den Schwarzmarkt und belastet übermäßig Justiz und Polizei. Deshalb fordern wir die Legalisierung des Konsums aller Drogen für Volljährige und des Verkaufs durch lizensierte Anbieter. Um Risiken wirksam zu bekämpfen, braucht es die Möglichkeit des Drugcheckings und legale Konsumräume. Die Mehrwertsteuereinnahmen aus dem Verkauf sollen direkt in Präventionsmaßnahmen fließen. Das nächtliche Verkaufs- und Ausschankverbot für Alkohol aus §15 Abs. 4 FStrG wollen wir streichen.
  • Berufsfreiheit für alle Menschen in Deutschland: Die Freiheit der Berufswahl nach Art. 12 GG darf in Zeiten des Fachkräftemangels nicht nur für „alle Deutschen“ gelten. Wir wollen das Grundgesetz so ändern, dass dieses Grundrecht allgemein für alle legal in Deutschland lebenden Menschen unabhängig von der Staatsbürgerschaft gilt. Wer hier lebt, soll auch frei arbeiten dürfen.

Landesebene

Laut einer repräsentativen Umfrage des Allensbach-Instituts aus November 2024 halten 60% der Niedersachsen die Bürokratie für das drängendste Problem des Landes, womit das Thema sogar vor allen anderen Problemen des Landes landet. [6] Dabei sind es gerade Liberale, die in der Vergangenheit bereits gezeigt haben, dass es auch anders geht. In der Regierungszeit der schwarz-gelben Landesregierung zwischen 2003 und 2013 wurde die Zahl der Rechts- und Verwaltungsvorschriften um 53% reduziert, der Bestand der Verwaltungsvorschriften sogar um 62%. [7]

Das zeigt, wie dringend es wieder eine liberale Partei im niedersächsischen Landtag braucht. Unser Ziel: In der nächsten liberalen Regierungsbeteiligung soll die Zahl der bürokratischen Vorschriften um ein Drittel gesenkt werden.

Neuorganisation der Ministerien und Behörden

Analog zur Bundesebene startet auch auf Landesebene eine kritische Auseinandersetzung mit staatlichen Strukturen und ihrer Handlungsfähigkeit mit den Institutionen der Staatsverwaltung, insbesondere den Landesministerien sowie nachgelagerten Landesbehörden.

  • Auflösung des Landwirtschaftsministeriums: Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) wollen wir auflösen und den grundlegenden Kompetenzbereich in das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen (NW) überführen.
  • Ein Ministerium für alle Bildungsthemen: Das Niedersächsische Kultusministerium (MK) und das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (NWK) wollen wir in ein holistisches Bildungsministerium zusammenführen, welches sich um alle Bildungsthemen von Schule über Wissenschaft bis hin zum lebenslangen Leben kümmert.
  • Reform des Landesamts für Bauen und Liegenschaften: Dass die Bauverwaltung und die Liegenschaftsverwaltung des Landes kaum koordiniert sind, schlecht miteinander kommunizieren und voneinander isoliert agieren, obwohl sie beide unter dem Dach desselben Amtes vereint sind, ist nicht nachvollziehbar. [8] Wir wollen beide Verwaltungen zusammenlegen und hiermit Synergieeffekte etwa bei der Standort- und Räumlichkeitssuche nutzen.
  • Abschaffung der Landeswohnungsbaugesellschaft: Die 2023 eingeführte Landeswohnungsbaugesellschaft der rot-grünen Landesregierung ist teuer, bürokratisch und kostet mehr Ressourcen, als sie tatsächlich Wohnungen baut. Kommunale Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften kennen die lokalen Gegebenheiten besser und handeln zielgerichteter. Deshalb wollen wir die landeseigene WohnRaum Niedersachsen GmbH wieder abschaffen.
  • Auflösung des Landesbüros für Naturschutz: Der Bericht des Landesrechnungshofs aus 2025, der dem Landesbüro für Naturschutz (LabüN) seit rund zehn Jahren millionenschwere Veruntreuung durch zu hohe Personalbezahlung und rechtswidrige Weiterleitung von Fördergeldern an Umweltverbände vorwirft, ist alarmierend. Er zeigt, dass diese Institution zur effizienten Verwendung öffentlicher Mittel nicht imstande ist. Deshalb setzen wir uns für die Auslösung des LabüN und Zurückforderung der Mittel ein.

Bürokratieabbau, bessere Rechtsetzung und Verwaltung

Effiziente Verwaltung, transparente Regeln und klare Zuständigkeiten sind die Grundlage für Handlungsfähigkeit und Vertrauen in den Staat. In Niedersachsen bremsen jedoch überflüssige Bürokratie, unkoordinierte Prozesse und mangelnde digitale Strukturen das Land aus. Ziel muss es daher sein, die Landesverwaltung zu verschlanken, Gesetze praxistauglich zu gestalten und föderale Zusammenarbeit effizienter zu organisieren.

  • Niedersächsischer Normenkontrollrat: Einige Bundesländer besitzen zusätzlich zum Nationalen Normenkontrollrat (NKR) einen eigenen, das Land Niedersachsen gehört bisher nicht dazu. Das wollen wir ändern und einen Niedersächsischen Normenkontrollrat schaffen, der den Erfüllungsaufwand aller Gesetzes- und Verordnungsentwürfe prüft und die Landesregierung zum Zweck der besseren Rechtsetzung berät.
  • One-in-two-out-Regel: Anders als in der EU und auf Bundesebene gibt es in Niedersachsen bisher keine Regelung zu einer Entlastungsvoraussetzung bei regulatorischen Neubelastungen. Wir wollen daher auch in Niedersachsen eine umfassende One-in-two-out-Regel analog zu unserer Forderung im Bund implementieren, die auf Basis des niedersächsischen NKR umgesetzt wird.
  • Two-out-one-in-Regel für Staatsbedienstete: Ebenso wie im Bund ist die Einführung einer verbindlichen “Two-out-one-in”-Regel mit Blick auf den dortigen Personalzuwachs auch in der Landesverwaltung sinnvoll. Auch hier wollen wir so per demographischen Wandel die Zahl der Landesbediensteten reduzieren und diesen Prozess durch konsequente Digitalisierung der Verwaltung flankieren.
  • Sunset-Klauseln für Gesetze: In manchen Bundesländern, darunter Hessen und Nordrhein-Westfalen, sind Sunset-Klauseln auch auf Landesebene üblich. Analog zu unserer Forderung auf Bundesebene sollen künftig auch auf Landesebene Gesetze standardmäßig mit solchen Klauseln ausgestattet werden, die ein verbindliches Auslaufdatum festlegen und zur Verlängerung in einem verkürzten Gesetzgebungsverfahren einen Neubeschluss erfordern.
  • Stärkung der föderalen Kooperation: Die Länder sollen durch die Bündelung von Aufgaben in gemeinsamen Einrichtungen die Qualität und Spezialisierung, insbesondere bei komplexen Expertenaufgaben, verbessern. Um bundeseinheitliche Regelungen zu erleichtern, sollen sie die Befugnis erhalten, gemeinsame rechtsverbindliche Beschlüsse zu fassen, die die Ministerpräsidentenkonferenz als ein „Bundesratsverfahren neuer Art“ einbringen kann. Ein Ziel ist hierbei die zentralisierte Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, etwa bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.
  • Papierlose Landesverwaltung: Alle Verwaltungsvorgänge und Prozesse der Landesverwaltung sollen schnellstmöglich digitalisiert werden und die Verwaltung somit vollständig auf papierloses Arbeiten umgestellt werden.
  • Abschaffung des LROP: Das Landesraumordnungsprogramm (LROP) des Landes Niedersachsen ist ein bürokratisches Instrument, das jedoch durch die regionalen Raumordnungsprogramme (RROP) und weitere Instrumente der räumlichen Planung weitestgehend unnötig ist. Deshalb wollen wir diese Landesraumordnungsplanung abschaffen.

Wirtschaft, Gesellschaft und Bildung

Eine leistungsfähige Wirtschaft und ein individuelles Bildungssystem sind entscheidend für Wohlstand, Chancen und Eigenverantwortung. Doch bestehende Beschränkungen, überbordende Bürokratie und ein starrer Regelungsrahmen hemmen in Niedersachsen unternehmerische Freiheit und pädagogische Gestaltungskraft. Ziel muss es daher sein, Wirtschaft, Bildung und gesellschaftliche Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sie Freiheit, Effizienz und Selbstbestimmung fördern, oder kurzum: Eine Landespolitik, die Chancen eröffnet und Innovation ermöglicht.

Wirtschaft

  • Sonntagsöffnungen ermöglichen: Die gesetzliche Beschränkung des Einzelhandels an Sonn- und Feiertagen ist nicht mehr zeitgemäß. Gerade im Wettbewerb mit dem Onlinehandel brauchen lokale Geschäfte mehr Flexibilität. Wir fordern daher die Änderung des Art. 140 GG dahingehend, dass die Bestimmungen des Art. 139 WRV endgültig kein Bestandteil mehr des Grundgesetzes sind. Gleichlautende Verweise in etwaigen Landesverfassungen sollen analog dazu ebenfalls gestrichen werden. Damit ermöglichen wir eine Reform von §4 NLöffVZG, um dauerhafte Sonntagsöffnungen zu ermöglichen. Diese entlasten den Samstag, beleben die Innenstädte und schaffen zusätzliche Verdienstmöglichkeiten – etwa für Schüler, Studierende oder Beschäftigte in flexiblen Arbeitsmodellen. Unternehmen sollen selbst entscheiden können, ob sich eine Öffnung für sie lohnt. Die arbeitsrechtliche Absicherung von Ruhezeiten bleibt dabei selbstverständlich gewährleistet.
  • Vereinfachung der öffentlichen Vergabe: Der bürokratische Aufwand bei öffentlichen Ausschreibungen ist oft zu hoch. Wir fordern eine grundlegende Vereinfachung des Vergaberechts in Niedersachsen. Das Tariftreue- und Vergabegesetz soll entschlackt und von landeseigenen, vergabefremden Anforderungen befreit werden – für mehr Effizienz und fairen Wettbewerb. Das Logistikzentrum Niedersachsen (LZN) ist hierbei als Positivbeispiel für Kompetenzbündelung für Effizienzsteigerungen und Nutzung von Skaleneffekten hervorzuheben. Dies soll ausgebaut werden, perspektivisch auch als gemeinsame Beschaffungsbehörde für weitere Bundesländer. Daneben soll eine Fusion mit IT Niedersachsen zur Errichtung eines echten One-Stop-Shops für behördeninternes Beschaffungswesen führen.
  • Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen: Da der Staat kein besserer Unternehmer ist, soll § 136 Abs. 1 Nr. 3 NKomVG dahingehend angepasst werden, dass der öffentliche Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich von privaten Dritten wahrgenommen und erfüllt werden kann.
  • Reduzierung der Landesbeteiligungen: Die Zahl der Beteiligungen des Landes Niedersachsen muss sinken. Im Zuge dessen sprechen wir uns auch für eine Abschaffung des VW-Gesetzes (VWGmbHÜG) und Veräußerung der Anteile des Landes an der Volkswagen AG aus.

Bildung und Gesellschaft

  • Mehr Schulautonomie: Schulen wissen am besten, was vor Ort gebraucht wird. Schulen und ihre Leitungen brauchen mehr Selbstbestimmung, Freiräume und damit auch mehr Verantwortung übertragen. Anstatt einer „Mikrosteuerung“ von oben sollen die Verantwortlichen vor Ort selbst entscheiden können, wie sie die vereinbarten Bildungsziele am besten erreichen. Konkret sollen Schulleitungen und Lehrkräfte von administrativen Aufgaben entlastet werden und ihre pädagogischen Befugnisse gestärkt werden, was auch die Attraktivität des Lehrerberufs steigern soll.
  • Hochschulfreiheitsgesetz: Wissenschaft und Forschung leben von Freiheit und Selbstverwaltung. Das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) muss daher reformiert und nach nordrhein-westfälischem Vorbild zu einem Hochschulfreiheitsgesetz novelliert werden, welches den Hochschulen mehr Autonomie insbesondere bei Personal-, Finanz-, Organisations- und Baufragen gewährt.
  • Abschaffung der Zweitstudienquote: Die starre Zweitstudienquote von 3 % benachteiligt Studieninteressierte, die sich neu orientieren oder weiterqualifizieren wollen. Lebenslanges Lernen darf nicht durch pauschale Zugangsbeschränkungen behindert werden. Wir fordern daher die Abschaffung der Zweitstudienquote in Niedersachsen. Statt starrer Vorgaben sollen die Hochschulen unter Beteiligung der Studierenden eigenverantwortlich über Zulassungskriterien entscheiden. So schaffen wir einen fairen Chancenausgleich zwischen Erst- und Zweitstudierenden.
  • Liberales Bestattungsgesetz: Das niedersächsische Bestattungsgesetz ist zu starr und unflexibel. Wir fordern eine umfassende Reform inklusive einer Abschaffung der Friedhofspflicht für Aschebestattungen, Befreiung von Geschwistern von der Fürsorgepflicht, Zulassung privatwirtschaftlicher Friedhöfe auch ohne Körperschaftsstatus sowie schnelleren Bestattungen bei klarer Todesursache zur Wahrung der Religionsfreiheit.

Kommunale Ebene

Kommunen sind aufgrund struktureller Unterfinanzierung, Investitionsstaus, Soziallasten, Fachkräftemangels und exzessiver Bürokratie in ihrer Handlungsfähigkeit beeinträchtigt, was das Vertrauen in die staatliche Effizienz untergräbt. Wir streben eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung an, um Fortschritt und Wohlstand nachhaltig zu fördern. Eine umfassende Reformagenda soll die Handlungskompetenz sichern, bürokratische Hemmnisse abbauen, die Digitalisierung vorantreiben, eine moderne Personalpolitik etablieren sowie die Qualität des Bürgerservices signifikant verbessern. Leistungsfähige Kommunen sind ein Indikator für einen handlungsfähigen Gesamtstaat.

Finanzielle Handlungsfähigkeit

Wir streben finanziell starke Kommunen an, die vor Ort die besten Lösungen für ihre Bürger entwickeln können. Aktuell behindern komplizierte und fehlerhafte Landesfinanzierungsmechanismen dies durch hohen Verwaltungsaufwand, Bearbeitungsrückstände und Millionenausfälle. Wir vereinfachen die Finanzbeziehungen radikal, schaffen verlässliche, bürokratiearme Finanzströme und stellen sicher, dass Förderprogramme zielgenau und wirtschaftlich sind. Fehler der Landesverwaltung dürfen nicht länger Kommunen belasten.

  • Praxis der Mischfinanzierung beenden: Wir beenden die intransparente Mischfinanzierung. Kommunen sollen wieder finanziell eigenständig sein, um die besten Lösungen für ihre Bürger zu gestalten. Klare Verantwortlichkeiten und Budgets sichern die kommunale Kontrolle.
  • Starke Konnexität Bund-Kommune: Um das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ zwischen Bund und Kommunen zu stärken, fordern wir die konsequente Anwendung des Konnexitätsprinzips mit vollständiger Kostenerstattung bei Aufgabenübertragung. Ein Aufgabenmoratorium soll kommunale Haushalte entlasten. Ein Konnexitätsprüfungsausschuss beim Bundesrat soll unzureichend finanzierte Aufgaben für Kommunen verhindern.
  • Investitionsfähigkeit wiederherstellen: Angesichts eines Investitionsrückstands von über 200 Milliarden Euro ist eine radikale Vereinfachung der Investitionsbedingungen der Kommunen unerlässlich. Statt kleinteiliger Projektförderungen wird die Einführung gebündelter, pauschaler Zuweisungen für wichtige Zukunftsinvestitionen – beispielsweise in Form mehrjähriger Kommunalbudgets – angestrebt. Dies soll den Kommunen Planungssicherheit verschaffen und flexible Investitionen vor Ort ermöglichen. Zusätzlich sind getrennte Investitionsfonds von Bund und Ländern sowie öffentlich-private Transformationsfonds zu prüfen, um die langfristige Finanzierung großer Vorhaben sicherzustellen.
  • Förderprogramme bedarfsgerecht und bürokratiearm gestalten: Zukünftige Landesförderprogramme müssen aus den Erfahrungen der Vergangenheit lernen. Statt pauschaler Förderungen fordern wir strenge Wirtschaftlichkeitsprüfungen und eine konsequente Bedarfsorientierung. Jede Fördermaßnahme ist umfassend zu evaluieren und an den lokalen Bedürfnissen auszurichten, um Ressourcenverschwendung zu vermeiden.
  • Privates Sponsoring öffentlicher Infrastruktur ermöglichen: Wir schaffen eine verlässliche Rechtsgrundlage für das Sponsoring öffentlicher Infrastruktur. Im Gegenzug kann der Sponsor – unter gewissen Beschränkungen – das Namensrecht am geförderten Objekt erhalten. So entlasten wir Kommunalhaushalte, beschleunigen Projekte und fördern privates Engagement, während Sponsoren sichtbar Verantwortung übernehmen können.
  • Blitzereinnahmen fair verteilen: Wir reformieren den Zuteilungsmechanismus der Einnahmen aus Geschwindigkeitsverstößen. Anstatt sie direkt den entsprechenden Kommunen und Landkreisen zuzuführen, fließen sämtliche Einnahmen in einen bundesweiten Topf, der diese kumuliert an die Kommunen prozentual nach dessen Größe ausschüttet. Dies eliminiert den finanziellen Fehlanreiz, dass Blitzer häufig zur Aufbesserung der kommunalen Haushaltslage aufgestellt werden, und nicht dort, wo sie aus Gründen der Verkehrssicherheit geboten sind, während den Kommunen gleichzeitig durch diesen Mechanismus im Schnitt keine Einnahmen verloren gehen.

Digitale Transformation der Verwaltung

Die zukünftige Kommunalverwaltung ist digital, bürgernah und effizient. Die Digitalisierung birgt die Gefahr, dass bestehende Prozesse lediglich technisch überlagert werden. Eine echte Modernisierung erfordert eine behördenübergreifende Aufgabenkritik sowie eine konsequente Überprüfung und Vereinfachung von Aufgaben und Prozessen, um eine schlanke und leistungsfähige Verwaltung zu etablieren.

  • Aufgabenbündelung & föderale Arbeitsteilung: Ziel ist es, die Verwaltung zu vereinfachen, die Qualität zu steigern und die Kommunen zu entlasten. Dazu sollen geeignete Aufgaben in spezialisierten Einheiten gebündelt werden, die zentrale IT-Verfahren und standardisierte Cloud-Lösungen nutzen. Die Kommunen konzentrieren sich auf den Bürgerservice (Front-Office) und die Fallbearbeitung vor Ort. Leistungen sollen automatisiert und antragsunabhängig erbracht, sowie Detailzuständigkeiten abgebaut werden. Der Rechtsrahmen wird durch ein neues Kooperationsgebot und Experimentierklauseln weiterentwickelt, ohne die kommunale Selbstverwaltung einzuschränken.
  • Reform des Wahlbeamtensystems: Bei der Einstellung kommunaler Wahlbeamter sollen großflächig Assessment Center oder speziell ausgebildete Personaler eingesetzt werden.  Künftig soll Wahlbeamtenverhältnissen eine Probezeit vorausgehen, etwa analog zu Rechtsassessoren. Das System der Pensionen und Dienstbezüge wollen wir analog zu den Pensionsansprüchen der Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu einem abgestuften System reformieren, bei dem das Ruhegehalt progressiv mit der Dauer der tatsächlich ausgeübten Amtszeit anwächst.
  • Einfacher Kirchenaustritt: Der Kirchenaustritt muss vollständig online möglich sein. Der gesunkene Verwaltungsaufwand macht dann eine Abschaffung der bisherigen Austrittsgebühr von rund 30 € überfällig.
  • KI- und Automationskompetenz in jeder Verwaltung:  Jede Verwaltung wird mit KI-Kompetenz und Prozessautomatisierung ausgestattet, KI-Projektteams werden etabliert und Mitarbeiter geschult. Entscheidungsassistenzsysteme werden Routineaufgaben schneller und fehlerfreier erledigen. Technikfolgenabschätzungen und ethische Leitplanken gewährleisten den verantwortungsvollen KI-Einsatz unter menschlicher Kontrolle.
  • Lean Management in der Verwaltung: Zur Förderung der Entbürokratisierung implementieren wir in jeder Verwaltung ein systematisches Lean Management. Ein ernannter Lean-Manager analysiert und optimiert kontinuierlich Prozesse, bildet Mitarbeiter weiter und fungiert als zentraler Ansprechpartner für Verwaltungsmodernisierung. Er überwacht die Umsetzung anhand von Kennzahlen, um die Effizienz zu steigern und eine Kultur der kontinuierlichen Verbesserung zu etablieren.
  • Referentielle Baugenehmigung und Typengenehmigung: Um Baukosten zu senken und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, setzen wir uns für die verstärkte Anwendung referentieller Baugenehmigungen und Typengenehmigungen ein. Die Praxis der Typengenehmigung wird durch die NBauO bereits ermöglicht – sie wird jedoch selten genutzt. Außerdem werden in einigen Städten in NRW referentielle Baugenehmigungen bereits erfolgreich angewandt. Bei baugleichen Vorhaben innerhalb eines Bebauungsplans kann dann eine einmalige Muster-Genehmigung mehrere Gebäude abdecken. So schaffen wir Anreize für serielles Bauen und leisten einen Beitrag zu schnellem, bezahlbarem Wohnraum.

Bildung und Betreuung vor Ort

Unser Ziel sind exzellente Schulen und Kindertagesstätten. Derzeit belasten administrative Aufgaben und ineffiziente Verfahren den Bildungsbereich. Komplizierte Vorgaben für Schulgirokonten und eine unwirtschaftliche Ausleihe von Lernmitteln verursachen einen erhöhten Aufwand. Der kommende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung droht die Kommunen finanziell zu überfordern. Wir entlasten Schulen durch digitale Prozesse und gestalten die Ganztagsbetreuung partnerschaftlich mit einer fairen Finanzierung und klaren Zuständigkeiten. Bildung und Betreuung erhalten vor Ort maximale Freiheit und Ressourcen.

  • Integration und Bildung in kommunaler Verantwortung stärken: Integration geschieht lokal in Nachbarschaften, Schulen und Vereinen. Daher übertragen wir die Verantwortung und Finanzierung für Integrationsmaßnahmen konsequent auf die Kommunen. Gleichzeitig stärken wir die Autonomie der Schulen bei Budgets und Personal und entflechten die Finanzströme im Bildungsbereich. Kommunen sollen Integrations- und Bildungsangebote eigenverantwortlich gestalten, da sie den Bedarf am besten kennen, während das Land die Mittel bereitstellt und Qualitätsstandards sichert..
  • Lehrkräfte von Verwaltungsaufgaben entlasten: Wir fordern die landesweite Einführung einer einheitlichen Software für die Schulbuchhaltung, um Lehrkräfte von Kassen- und Dokumentationspflichten zu entlasten, die Finanzabwicklung zu vereinfachen und die Kassensicherheit zu gewährleisten. Zudem müssen die Wirtschaftlichkeit der Lernmittelausleihe überprüft sowie Klassenfahrt- und Dienstreiseabrechnungen digitalisiert und vereinfacht werden, damit sich Lehrkräfte auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können.
  • Kita-Finanzierung vereinfachen: Das komplizierte Abrechnungssystem für Landesfinanzhilfen an Kindertagesstätten wird abgeschafft und durch eine zweckgebundene Pauschale für Träger der öffentlichen Jugendhilfe ersetzt. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand, beseitigt Bearbeitungsrückstände und ermöglicht Kommunen und Trägern, sich auf den Ausbau und die Qualität der Betreuungsangebote zu konzentrieren.

Quellen

[1] Dankowski, Anne: Expertengruppen in der europäischen Rechtsetzung. Berlin, 2019.

[2] Dies ist heute nicht der Fall. Vgl. Bury et. al.: Skimming the achieved? Quantifying the fiscal incentives of the German fiscal equalization scheme and its reforms since 1970. Freiburg, 2024.

[3] vgl. Scherf, Wolfgang: Gemeindesteuerkraft im Länderfinanzausgleich. Gießen, 2023.

[4] vgl. Baretti et. al.: Einwohnerwertung im Länderfinanzausgleich – Ökonomische Analyse und Reformbedarf. München, 2001.

[5] Normenkontrollrat des Bundes (NKR): https://www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/SharedDocs/Newsletter/DE/2025/2025-01/06_artikel_wasisteigentlich_.html

[6] Institut für Demoskopie Allensbach: Niedersachsen 2024. Ausgewählte Ergebnisse u.a. hier abrufbar: https://drei-quellen-mediengruppe.de/presse/14687.ergebnisse-der-allensbach-studie-cdu-staerkste-kraft-sorgen-um-den-wirtschaftsstandort-niedersachsen-und-zunehmender-konjunkturpessimismus

[7] Niedersächsische Staatskanzlei: https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/z_ablage_alte_knotenpunkte/burokratieabbau_und_bessere_rechtsetzung/vorschriftenabbau/vorschriftenabbau-3286.html

[8] vgl. Kritik des Landesrechnungshofs: Jahresbericht 2025, Seite 139ff.

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