FDP-Jugend: Femizide sind Mord, kein Totschlag

Hannover, 8.07. – In Deutschland wird fast jeden zweiten Tag eine Frau von ihrem (Ex-)Partner getötet und noch immer fehlt im Strafgesetzbuch ein ausdrückliches Mordmerkmal für Tötungen aus geschlechterspezifischer Motivation. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern deshalb die Ergänzung des § 211 StGB um genau dieses subjektive Mordmerkmal. „Es geht uns nicht um einen neuen Straftatbestand, sondern um eine notwendige Korrektur im bestehenden System“, erklärt Joris Stietenroth der Landesvorsitzende der JuLis Niedersachsen. 

„Das Strafrecht unterscheidet bei Tötungsdelikten zurecht nach Beweggründen, doch wenn Misogynie, Besitzdenken oder Rache an einer Frau nicht als niedrige Beweggründe gewertet werden, verfehlt das den Anspruch unseres Rechtsstaats. In der Theorie sehen einige Rechtswissenschaftler das Mordmerkmal der ‚niedrigen Beweggründe‘ erfüllt – in der Praxis wird dann aber doch nur wegen Totschlags verurteilt. Das ist kein bisschen nachvollziehbar und deshalb braucht es hier dringend ein eigenes Mordmerkmal. Wer seine Ehefrau tötet, weil sie eine Frau ist, gehört lebenslänglich ins Gefängnis und nicht nur für ein paar Jahre.

Insbesondere bei Jugendlichen nimmt der Respekt vor Frauen ab. AfD-Politiker, Andrew Tate und islamistische TikToker befeuern diese Entwicklung. Das deutsche Strafrecht darf keine Kompromisse oder Pseudo-Ausreden zulassen, sondern muss mit lebenslanger Freiheitsstrafe seine maximale Abschreckung entfalten.“

Nicht nur der aktuelle mutmaßliche Femizid in Osnabrück, bei dem ein Mann seine Ex-Partnerin erschoss, zeigt die dramatische Relevanz. Auch die Zahlen des Bundeskriminalamts sprechen eine klare Sprache: 2023 wurden 938 versuchte oder vollendete Tötungsdelikte an Frauen registriert – 360 davon mit tödlichem Ausgang. Dennoch fehlt es an einer präzisen statistischen Erfassung,Femizid-Registern beim BKA, einer erweiterte Typologie geschlechterspezifischer Gewalt sowie verpflichtenden Schulungen für Polizei und Justiz.

„Es ist ein rechtspolitischer Blindfleck, dass geschlechterspezifische Tötungen immer noch ohne klare Einordnung im Strafrecht bleiben – und damit oft unterhalb der Schwelle dessen, was der Staat eigentlich schützen soll“, so Stietenroth. „Was wir brauchen, ist kein bloßes Mitgefühl, sondern eine entschlossene Reform, die endlich das benennt, was Realität ist: systematisch motivierte Gewalt gegen Frauen. Femizide dürfen nicht länger an der politischen Peripherie ignoriert werden – sie gehören ins Zentrum einer liberalen Rechtsstaatsagenda.“

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Paul Lanwer

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