Nachdem Markus Beckedahl vorgestern auf Netzpolitik.org einen Artikel über Schnüffelsoftware auf Schulcomputern veröffentlicht hat, war für uns klar zu diesem Thema aktiv zu werden. Während wir uns darauf verständigt haben, eine Pressemitteilung rauszugeben, wollten wir gleichzeitig unsere gute Verzahnung in die FDP-Landtagsfraktion nutzen.
Dazu haben wir unseren JuLi-Landtagsabgeordneten Björn Försterling alarmiert, der ebenfalls nicht mit einer Reaktion gezögert hat. Als Konsequenz auf den öffentlich gewordenen „Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG“ hat er zwei „kleine Anfragen“ formuliert.
In der ersten Anfrage geht er im Besonderen auf die Datenschutzrechtlichen Aspekte eingeht. Die Kernfragen lauten:
In der zweiten Anfrage geht er insbesondere auf die gestigenen Ausgleichszahlungen für die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke sowie den absurd definierten maximal erlaubten Rahmen für Kopien im Schulunterricht ein:
Wir sind jetzt gespannt auf die Antworten des Kultusministers Althusmann, insbesondere, da er ja derzeit auch Präsident der Kultusministerkonferenz ist.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne jederzeit an unseren Pressesprecher:
Stv. Landesvorsitzender für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Student der Rechtswissenschaften
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– Ansprechpartner für Verbandskontakte