06.03.2020

Keine Geschlechterdiskriminerung in Haft – Für eine geschlechtsneutrale Gesetzesfassung und Praxis

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich dafür ein, dass die Möglichkeit eines Eltern-Kind-Vollzugs unter denselben Voraussetzungen wie für Mütter auch Vätern in Haft eröffnet wird.

Bisher dürfen nur weibliche Häftlinge ihre Haftstrafe gemeinsam mit ihrem Kind in einem Alter von bis zu sechs Jahren im sogenannten Mutter-Kind-Vollzug verbringen. Die Voraussetzungen hierfür sind sehr streng. Der Mutter-Kind-Vollzug kommt hauptsächlich dann infrage, wenn die inhaftierte Mutter die einzige (Haupt-)Bezugsperson des Kindes ist. Das Kindeswohl steht bei der Entscheidung an erster Stelle.

Dass diese Resozialisierungschance Vätern in Haft verwehrt und kleine Kinder von inhaftierten Vätern – sofern es sich bei diesen um ihre Hauptbezugsperson handelt – mit einem Bindungsabbruch konfrontiert werden sollen, ist nicht gerechtfertigt.

Daher soll entweder das bereits bestehende Mutter-Kind-Haus in Vechta in ein Eltern-Kind-Haus mit entsprechender Erweiterung der zur Verfügung stehenden Plätze ausgebaut oder eine neue, zusätzliche Einrichtung an eine JVA in Niedersachsen angegliedert werden. Vorbild kann dabei das Eltern-Kind-Haus in Engelsborg (Dänemark) sein. Bei Bedarf kann die Einrichtung auch als Vater-Kind-Haus ausgestaltet sein.

Die Rechtsgrundlage § 73 Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz („Mütter mit Kindern“) soll geschlechtsneutral gefasst werden. Außerdem soll eine Norm geschaffen werden die die Vorhaltung einer Eltern-Kind-Einrichtung bzw. Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen in Niedersachsen regelt.

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