16.10.2022

„One man – one vote!“ – Reform des Wahlrechts bei Bundes- und Landtagswahlen

Die Jungen Liberalen stehen auf Landes-, Bundes- und Europaebene für ein Wahlrecht  ein, in dem die Wahlrechtsgrundsätze der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen  und geheimen Wahl gewährleistet werden.

Das Wahlrecht muss für alle Wählerinnen und Wähler verständlich und unabhängig von  politisch motivierten Wahlkreisverschiebungen sein, um aus den Wahlen eine  größtmögliche demokratische Legitimation ableiten zu können. Zugleich darf die  Ausgestaltung des Wahlrechts nicht zu einer immer stärkeren Vergrößerung des  Parlamentes führen.

Die JuLis fordern daher die Abschaffung der Erststimme bei Bundes- und Landtagswahlen und die Einführung eines reinen Verhältniswahlrechts.

Dabei soll jede Wählerin und jeder Wähler nur eine Stimme haben, die für die Liste einer Partei oder aber einzelne Kandidatinnen und Kandidaten auf dieser abgegeben werden kann. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte lose gebundene Listenwahl. Auf dem Wahlzettel findet sich eine durch die Parteien vorstrukturierte Liste. Die Reihung der Kandidatinnen und Kandidaten, die für eine Wahlliste anschließend ins Parlament einziehen, ergibt sich aus der Gesamtzahl der jeweils für sie abgegebenen Einzelstimmen.

Das System der Landeslisten bei der Bundestagswahl wollen wir beibehalten. Bei Landtagswahlen sollen entsprechend Wahlkreislisten gemäß der derzeitigen Wahlkreise aufgestellt werden. So soll die Regionalität der einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten sowie die Bindung der Wählerinnen und Wähler zu ihren gewählten Volksvertreterinnen und -vertretern auch weiterhin gewährleistet werden. Ausschlaggebend für die Sitzverteilung im Parlament soll der Anteil der einzelnen Parteien an der Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen auf Landesebene sein. Die Verteilung der Sitze einer Partei ergibt sich aus den Ergebnissen für ihre einzelnen Wahlkreislisten.

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