07.04.2024

Strafzettel sind kein Luxusgut ­ – Für einkommensabhängige Bußgelder

Der Antrag sieht eine Gesetzesänderung zur Einführung von einkommensabhängigen Bußgeldern im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) vor.

Pauschale Bußgelder sind sozial ungerecht und bevorteilen Menschen mit hohem Einkommen unverhältnismäßig stark zu Einkommensschwächeren bei gleicher Schwere der Tat. Was für die einen nicht mal einen Blick ins Online-Banking auslöst, kann für andere das Existenzminimum eines ganzen Monats sein. Das bisherige System des OWiG sieht die Berücksichtigung der persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse in nicht ausreichendem Maße vor, fördert eine Pauschalisierung durch die Strafgerichte und schadet dadurch der Akzeptanz des Systems und seiner Wirksamkeit.

Deshalb fordern wir Junge Liberale konkret:

Die §§ 17, 19, 20 und 25 OWiG sollen dahingehend angepasst werden, dass die Voraussetzungen für eine einkommensabhängige Staffelung von Bußgeldern geschaffen werden. Diese soll in mehreren sozialverträglichen Einkommensstufen umgesetzt werden, bei denen verhältnismäßige Prozentsätze des monatlichen Nettoeinkommens als Höchstgrenze für das Bußgeld festzulegen sind. Hierdurch wird gewährleistet, dass bei steigendem Einkommen Bußgelder proportional mitsteigen und sie dadurch ihrem sanktionierenden Charakter gerecht und angemessen nachkommen. Die Aufklärung des Einkommens soll dabei bei in Deutschland veranlagten Personen mittels Datenschutz und Steuergeheimnis wahrender Abfragen des Strafgerichts beim Finanzamt unbürokratisch ermöglicht werden, auch für Selbstständige und atypisch Beschäftigte. Bei im Ausland veranlagten Personen erfolgt die Bußgeldermittlung über die jeweiligen Strafverfolgungsbehörden gemäß EU-Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen. Um dem Sanktionscharakter dabei genug Rechnung zu tragen, soll daneben auch weiterhin eine Mindesthöhe von Bußgeldern bestehen.

Sunset-Klausel: 5 Jahre

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