Die Organisation und Durchführung von Großveranstaltungen wie Konzerten, Festivals oder Fußballspielen geht immer mit einer großen Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Gäste einher. Gleichwohl gibt es regelmäßig Fälle, in denen Personen infolge einer Dehydration oder eines Hitzschlages kollabieren, vor allem bei heißen Sommertemperaturen.
Viele trinken zu wenig oder sogar nichts, da die Preise für Getränke – selbst für stilles Mineralwasser – sehr hoch sind. Insofern sind besonders sozial schlechter gestellte Personen betroffen. Dabei wird der Zugang zu Trinkwasser von den Vereinten Nationen als Menschenrecht anerkannt.
Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher:
Betreiber von Großveranstaltungen sollen dazu verpflichtet werden, neben dem regulären Getränkeangebot auch kostenloses Leitungswasser bereitzustellen. Wahlweise kann dies über Trinkwasserstationen oder über die regulären Verkaufsstellen erfolgen. Zum Abfüllen können Pfandbecher aber auch selbst mitgebrachte, dem Sicherheitskonzept der Veranstaltung Rechnung tragende Behältnisse wie z.B. faltbare Trinkflaschen und Trinkschläuche genutzt werden. Da der Begriff „Großveranstaltung“ in Niedersachsen – anders als beispielsweise in Nordrhein-Westfalen – nicht legaldefiniert ist, soll sich hierbei an den Bestimmungen aus §43 NVStättVO orientiert werden, sodass die Verpflichtung zur Bereitstellung kostenlosen Leitungswassers im Zuge der verpflichteten Aufstellung eines Sicherheitskonzepts greift.
Sunset-Klausel: 3 Jahre