02.11.2024

Frauen an die Waffe!

Im Rahmen der aktuell angespannten außenpolitischen Lage sind verteidigungspolitische Fragen und Maßnahmen wichtiger denn je geworden. Eine aktuell immer wieder diskutierte allgemeine Wehrpflicht bzw. das soziale Pflichtjahr beträfe aber nur Männer. Auch in einem möglichen Verteidigungsfalle könnten Stand jetzt nur Männer dazu verpflichtet werden, Deutschland militärisch zu verteidigen. Frauen in keinem Fall!

Damit legen wir gesellschaftlich ein Bild zur Grunde, dass Frauen grundsätzlich zum einen weniger geeignet wären mit Waffen umzugehen und unterstellen ihnen prinzipiell weder die psychischen noch physischen Fertigkeiten für diesen Umgang zu erfüllen. Zum anderen sehen wir aus heutiger Sicht keine hinreichende Rechtfertigung nur Männer unter die zivile Dienstpflicht zu fassen.

Aus liberal-feministischer Sicht halten wir daher diese grundgesetzlich verankerte Ungleichbehandlung als frauenfeindlich, sexistisch und aus der Zeit gefallen.

Daher wollen wir Art. 12a GG und das Wehrpflichtgesetz so neu fassen, dass für alle Geschlechter dieselben Rechte und Pflichten gelten. Das Recht, den Dienst an der Waffe zu verweigern, bleibt bestehen. Art. 12a Abs. 4 GG ist deshalb zu streichen und Abs. 1 geschlechterneutral anzupassen. Eine Wehrpflicht in Friedenszeiten lehnen wir nach wie vor konsequent ab.

Sunset-Klausel: 3 Jahre

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