Immer häufiger werden insbesondere junge Frauen Opfer von „K.O.-Tropfen“. Die brutalen Täter nutzen meist die Substanzen, um ihre Opfer erst gefügig zu machen und sie anschließend sexuell zu missbrauchen.
Besonders gefährlich dabei: Den Wirkstoff können die Opfer weder sehen noch riechen und nur sehr schwer schmecken. Schon kurz nach der Einnahme entfalten die „K.O.-Tropfen“ ihre Wirkung. Auf eine Phase starker Euphorie folgt Schwindel, Übelkeit, starke Müdigkeit und schließlich die charakteristische Benommenheit. Am nächsten Tag wachen die missbrauchten Opfer ohne Erinnerungen an das Geschehene auf. Teilweise sind die Wirkstoffe sogar so hoch konzentriert, dass die Betroffenen langfristig geschädigt werden oder sogar sterben.
Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher:
Personen, die bei sich typische Symptome von „K.O.-Tropfen“ feststellen oder die Vermutung haben, dass ihr Getränk mit Drogen versetzt wurde, sollen in Bars und Clubs, die Möglichkeit erhalten, ihren „Drink“ mithilfe von Drogentests zu überprüfen. Die Tests müssen dabei in der Lage sein, die typischen Substanzen wie Rohypnol, GHB und Ketamin festzustellen.
Selbige Regelung soll für Großveranstaltungen gelten. Da der Begriff „Großveranstaltung“ in Niedersachsen – anders als beispielsweise in Nordrhein-Westfalen – nicht legaldefiniert ist, soll sich hierbei an den Bestimmungen aus §43 NVStättVO orientiert werden, sodass die Verpflichtung zur Bereitstellung entsprechender Tests im Zuge der verpflichteten Aufstellung eines Sicherheitskonzepts greift.
Sunset-Klausel: 3 Jahre