02.11.2024

Wissenschaftsbasiert agieren – auch fiskalpolitisch

In der nahen Vergangenheit haben sich zu dem Thema Staatsverschuldung mehrere Organisationen und Gremien geäußert und im Rahmen dessen eine Reform der deutschen Regelungen zur Staatsverschuldung befürwortet. Dazu gehören u.a der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung, das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung, der Internationale Währungsfonds, der International Monetary Fund und die OECD. Wirtschaftswissenschaftler, die keine Reform der Schuldenbremse befürworten (z.B. Clemens Fuest, Präsident des Ifo Institut), fordern dagegen regelmäßig Vorhaben wie Sondervermögen für Investitionen in die Infrastruktur und weitere Ausnahmeregelungen. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung fasste die derzeitige Situation folgend zusammen: „In ihrer aktuellen Ausgestaltung ist die Schuldenbremse starrer, als es zur Aufrechterhaltung der Schuldentragfähigkeit notwendig ist.“

Infolge der anhaltenden Debatte erkennen die Jungen Liberalen Niedersachsen eine im Einklang mit solider Staatsverschuldung stehende Anpassung der aktuellen Regelungen als Antwort auf unseriöse Debatten über die Abschaffung der Schuldenbremse als Ganzes, als notwendig an.

Folglich fordern wir:

Die stärkere Berücksichtigung schuldenstandsabhängiger Defizitgrenzen

Eine Simulation des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung fand bei Einhaltung der bestehenden Regeln, dass die Staatsverschuldung stetig und deutlich sinkt, selbst wenn in jedem Jahr die mögliche Nettokreditaufnahme voll ausgeschöpft wird und zusätzlich regelmäßig Krisen mit höherer Kreditaufnahme auftreten. Folglich ist die Schuldenbremse starrer, als sie es sein müsste. Eine neue Regelung diesbezüglich könnte wie folgt aussehen:

Bei einer Schuldenstandsquote unter 60 Prozent des BIP liegt die Grenze für das strukturelle Defizit bei 1 Prozent des BIP. Zwischen 60 Prozent und 90 Prozent ist ein Defizit von 0,5 Prozent des BIP zulässig. Ab 90 Prozent Staatsverschuldung sind nur noch die bisherigen 0,35 Prozent für das strukturelle Defizit erlaubt.

Nach der Auffassung der Jungen Liberalen Niedersachsen ist eine klare Haushaltsdisziplin hinsichtlich der staatlichen (Konsum-)Ausgaben weiterhin notwendig. Die Generationengerechtigkeit multiperspektivisch zu betrachten unterscheidet uns vom politischen Mitbewerber. Folglich fordern wir daneben:

  • Keine Ausweitung bestehender Sondervermögen und sonstiger Schattenhaushalte
  • Eine Stärkung des Bundesrechnungshofs, vor allem in den Bereichen der Prüfkompetenzen und Einbeziehung in die Supervision der Schuldenbremse

Sunset-Klausel: 5 Jahre

Weitere Beschlüsse

23.03.2025

Monopol von Beck auf zugelassene Hilfsmittel brechen

Zusammenfassung: Mehr Anbieter von Gesetzessammlungen zu Prüfungen zulassen.Da einige Bundesländer nur die Gesetzessammlungen von Beck für Prüfungen zulassen, kann dieser Verlag Monopolpreise...
23.03.2025

Fahrsicherheit statt Formularchaos – Schluss mit der Aufstiegsprüfung für A1, A2 und A!

Zusammenfassung: Dieser Antrag fordert die Abschaffung der Aufstiegsprüfung für die Führerscheinklassen A1, A2 und A, um mehr Fahrsicherheit zu fördern und die bürokratischen...
23.03.2025

Abschaffung der Altersgrenze für „BF17- Begleiter“ – Alter ≠ Kompetenz

Derzeit müssen beim „begleiteten Fahren ab 17“ Begleitpersonen mindestens 30 Jahre alt sein und mindestens fünf Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse...
Kategorien:
Filter Beschluss Organ
Mehr anzeigen