02.11.2024

Marktwirtschaft kann auch Kreislauf! – Nachbesserung der Abfallrahmenrichtlinie

In der EU fallen jährlich etwa 58 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle an, was rund 131 kg pro Person entspricht. Hinzu kommen 12,6 Millionen Tonnen Textilabfälle, darunter Schuhe und Kleidung, was einer Abfallmenge von 12 kg pro Person entspricht. Der Großteil dieser weggeworfenen Textilien und Lebensmittel landet entweder auf Deponien oder in Verbrennungsanlagen, wobei weniger als 1 % aller Textilien zu neuen Produkten recycelt wird.

Am 5. Juli 2024 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie vor, der sich besonders auf die Lebensmittel- und Textilbranche konzentriert. Die liberale Renew Europe-Fraktion setzt sich seit jeher auf europäischer Ebene für die Reduktion der Abfallproduktion und die Förderung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft ein.

Ein im Frühjahr 2024 vom EU-Umweltausschuss und dem Parlament beschlossener Bericht zur Revision der Abfallrahmenrichtlinie sieht vor, die zuletzt 2018 geänderte Richtlinie weiter zu verschärfen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Festlegung strengerer Abfallreduktionsziele für die Lebensmittelverarbeitung, den Einzelhandel und die Gastronomie. Bis 2030 sollen die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um die Abfallmenge in der Lebensmittelindustrie um 20 % und im Einzelhandel sowie der Gastronomie pro Kopf um 40 % zu reduzieren.

Im Juni 2024 erzielte der EU-Ministerrat eine abschließende Einigung zur Überarbeitung der Richtlinie. In den bevorstehenden Trilog-Verhandlungen sehen die Jungen Liberalen Niedersachsen, die die Verschärfung der Richtlinie grundsätzlich begrüßen, jedoch einige Stolpersteine. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern deshalb: 

1. Ausnahmen für Kleinst- und Sozialunternehmen bei der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR):
Von der geplanten erweiterten Herstellerverantwortung zur Abfallvermeidung und -entsorgung in der Textilindustrie sollten Kleinst- und Sozialunternehmen ausgenommen werden. Eine funktionierende Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Müllvermeidung dürfen nicht zu Lasten von kleinen und mittelständischen Unternehmen gehen.

2. Förderung technologischer Innovation und Forschung & Müllvermeidungsprämien
Die Abfallrahmenrichtlinie sollte Anreize schaffen, in neue Technologien zur Abfallvermeidung und zum Recycling zu investieren. Dies soll durch eine verstärkte finanzielle Unterstützung für Forschung und Entwicklung im Bereich der Abfallvermeidung und -weiterverarbeitung geschehen. Außerdem sollten Mitgliedstaaten in Erwägung ziehen, Müllvermeidungsprämien für Unternehmen in den betroffenen Sektoren (Lebensmittel und Textilien) auszuloben.

3. Berücksichtigung globaler Lieferketten
Da Abfallvermeidung keine nationalen Grenzen kennt, muss die Richtlinie global vernetzte Lieferketten einbeziehen. Unternehmen sollten motiviert werden, abfallarme und nachhaltige Produktionspraktiken auch im Ausland zu fördern. Als Junge Liberale Niedersachsen setzten wir dabei weniger auf ausladende und bürokratische Berichtspflichten, sondern vielmehr auf verbesserte Umweltstandards in neu geschlossenen  Freihandelsabkommen und auf marktwirtschaftliche Anreize. 

Sunset-Klausel: 5 Jahre

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