23.03.2025

Die Schuldenbremse ist tot – lang lebe die Schuldenbremse 2.0 – Denken wir die Schuldenbremse mutig neu

Der 18. März 2025 markiert einen dramatischen Wendepunkt für die finanzielle Stabilität Deutschlands. Mit der Aufweichung der Schuldenbremse wurde ein fundamentales Prinzip solider Haushaltspolitik leichtfertig geopfert. Diese Entwicklung führt Deutschland in eine fiskalische Sackgasse, in der Schuldenmachen zur Norm wird, während echte Reformen weiterhin verschleppt werden. Statt den Staat effizienter und leistungsfähiger zu gestalten, werden für ihn notwendige Handlungsspielräume mit wachsenden Schuldenlasten Stück für Stück erstickt. Das ist nicht nur verantwortungslos, sondern eine Bedrohung für die wirtschaftliche Zukunft des Landes und für die kommenden Generationen. Eine solide Finanzpolitik darf nicht zur Disposition stehen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen stehen für eine konstruktive Opposition. Ein einfaches „Zurück in die Vergangenheit“ greift zu kurz – aber ein „Zurück in die Zukunft“ ist dringend notwendig. Die Schuldenbremse muss nicht nur wieder gestärkt, sondern auch intelligent reformiert werden. Eine Schuldenbremse 2.0 darf keine Blankovollmacht für neue Schulden sein, sondern muss Finanzdisziplin mit gezielten Zukunftsinvestitionen in Einklang bringen. Wir brauchen klare Regeln, die langfristige finanzielle Stabilität sichern und zugleich echte Reformen ermöglichen. Nur so kann Deutschland fiskalisch resilient und wirtschaftlich wettbewerbsfähig bleiben.

Wir müssen uns ehrlich machen: In einer Welt wachsender Unsicherheiten wird Deutschland künftig mehr Geld für seine Sicherheit ausgeben müssen. Die geopolitische Lage hat sich dramatisch verändert: Russlands Aggression, zunehmende Unwägbarkeiten in der US-Politik und neue Bedrohungsszenarien fordern eine handlungsfähige und strategisch denkende Staatlichkeit. Sicherheitspolitische Investitionen sind unvermeidlich – aber sie müssen klar definiert, effizient genutzt und finanziell solide unterlegt sein.

Gleichzeitig erkennen wir den erheblichen Investitionsbedarf in Deutschland an. Deutschland muss in Verteidigung, Infrastruktur, Digitalisierung und Bildung investieren, um wirtschaftliche Stärke und Sicherheit zu gewährleisten. Doch das darf nicht durch ungezügelte Verschuldung geschehen. Eine Schuldenbremse 2.0 muss gezielte Zukunftsinvestitionen ermöglichen, aber mit klaren Regeln, transparenter Haushaltsführung und effizientem Mitteleinsatz. Eine ausufernde Schuldenpolitik ohne Priorisierung und Gegenfinanzierung lehnen wir ab.

Wir fordern daher eine mutige Neujustierung der Schuldenbremse: nachhaltige Haushaltspolitik mit fiskalischer Verantwortung und gezielten Investitionen, ohne Verschuldung zur Dauerschleife werden zu lassen. Die Schuldenbremse ist tot – lang lebe die Schuldenbremse 2.0.

Im Sinne eines „Zurück in die Zukunft“ streben die Jungen Liberalen Niedersachsen daher eine Reform der Schuldenbremse sowie hiermit verbundene fiskalische Maßnahmen nach folgendem Modell an:

Schulden ersetzen keine Strukturreformen 

Problem: Mehr Schulden dürfen nicht mehr Verschwendung bedeuten. Eine erweiterte Verschuldungskapazität ist wenn überhaupt nur vertretbar, wenn sie mit tiefgreifenden Reformen geknüpft wird. Doch statt unsere sozialen Sicherungssysteme generationengerecht aufzustellen, den Bürokratiewust radikal abzubauen, ineffiziente Subventionen zu hinterfragen oder überflüssige Doppelstrukturen zwischen Bund, Ländern und Kommunen abzuschaffen, pumpen CDU/CSU, SPD und Grüne weiterhin Milliarden in ein ineffizientes System. Das Problem: Der Staat wächst, aber nicht seine Effizienz – das ist verantwortungslos und schadet unserer wirtschaftlichen Stabilität.

Lösung: Die Jungen Liberalen Niedersachsen unterstreichen Ihre langjährige Forderung, dass klare Reformen statt ungebremster Neuverschuldung notwendig sind. Dazu gehören effiziente Verwaltungen, der Abbau unnötiger Bürokratie, die Kürzung ineffektiver Subventionen und die Beseitigung kostspieliger Doppelstrukturen zwischen Bund, Ländern und Kommunen.

Falsche Weichenstellung vom 18. März 2025 korrigieren

Problem: Die am 18. März 2025 beschlossene Aufweichung der Schuldenbremse ist ein fataler Fehler. Die Ausnahme von Sicherheitsausgaben oberhalb von 1 % des BIP untergräbt die Haushaltsdisziplin und schafft einen gefährlichen Präzedenzfall. Diese Schwelle liegt unter dem bisher geleisteten und leistbaren. Auch die Regelungen für das Sondervermögen für Infrastruktur sind ungenügend. Ohne klare Vorgaben droht eine Umschichtung statt echter Mehrausgaben. So ist die Additionalität bloß durch das Wort “angemessene Investitionsquote” (Art. 143h Abs. 1 S. 2 GG) im Grundgesetz verankert und im entsprechenden Entwurf zur GG-Reform definiert als “wenn der im jeweiligen Haushaltsjahr insgesamt veranschlagte Anteil an Investitionen 10 vom Hundert der Ausgaben im Bundeshaushalt ohne Sondervermögen und finanzielle Transaktionen übersteigt”. Eine solche Zusätzlichkeit ist ab 10 % des Bundeshaushalts jedoch deutlich zu niedrig angesetzt. Bereits in den Bundeshaushalten der vergangenen Jahre lag die Investitionsquote oberhalb der 10%, und auch für den Bundeshaushalt 2024 war eine Investitionsquote von deutlich über 10 % eingeplant.

Lösung: Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern vor diesem Hintergrund:

  • Sicherheitsausgaben (Art. 109 Abs. 3 GG und Art. 115 Abs. 2 GG): Ausgaben für Verteidigung entsprechend dem erweiterten Sicherheitsbegriff (Streitkräfte, Zivil- und Bevölkerungsschutz, Cybersicherheit, Nachrichtendienste und Unterstützung für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten) über 2 % des BIP sollen von der Schuldenbremse des Grundgesetzes ausgenommen werden. Wenn im vergangenen Haushaltsjahr Verteidigungsausgaben mithilfe von Krediten getätigt wurden, erhöht sich die Grenze für das laufende Haushaltsjahr jeweils um 0,05 Prozentpunkte bis auf maximal 3 %. Wenn im vergangenen Haushaltsjahr keine Verteidigungsausgaben mithilfe von Krediten getätigt wurden, sinkt die Grenze für das nächste Haushaltsjahr um 0,05 Prozentpunkte bis auf maximal 2 %.
  • Sondervermögen Infrastruktur (Artikel 143h GG): Das Sondervermögen Infrastruktur soll durch einen Zukunftshaushalt ersetzt werden (hierzu sogleich), welcher deutlich zielgenauer wirkt und die Haushaltsdisziplin stärkt. Sollte das Sondervermögen bestehen bleiben, sollte jedenfalls die Additionalitätsregel strikter gefasst werden, sodass sie einen verbindlichen Bezug zum im Jahr 2024 vorgelegten Finanzplan des Bundes für die Jahre 2024 bis 2028 herstellt. Die Kreditermächtigung des Sondervermögens sollte nur gelten, wenn die Ansätze des Finanzplans 2024 für Investitionen im Kernhaushalt in diesen Haushaltsjahren nicht unterschritten werden. Eine solche Bezugnahme ist wasserdichter als eine bloße 10%-Regel.

Ergänzung der Schuldenbremse um einen “Zukunftshaushalt”

Problem: Wie im Jahresgutachten 2024/25 des Sachverständigenrats dargestellt, hat die Schuldenbremse zwar erfolgreich den “Deficit Bias” begrenzt, nicht aber den “Anti-Investment Bias” verhindert. Die bisherigen Regierungen haben die bestehenden Spielräume der Schuldenbremse geschickt genutzt, um konsumtive Ausgaben massiv zu steigern. Zu kurz kamen essentiell wichtige Zukunftsausgaben. Ihre Erträge lassen sich oftmals erst Jahre später durch folgende Regierungen ernten; sie versprechen für Parteien daher selten einen kurzfristigen Wahlvorteil (“Anti-Investment Bias”). 

Lösung: Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Ergänzung der Schuldenbremse um einen “Zukunftshaushalt”. Die Schuldenbremse soll so modifiziert werden, dass sie in Zukunft beides adressiert: “Deficit Bias” und “Anti-Investment Bias”. 

Das Konzept des Zukunftshaushalts erlaubt eine begrenzte Kreditaufnahme für Zukunftsausgaben (hierzu sogleich). Das Wort „Zukunftshaushalt“ bringt insoweit die umfassendere Sicherung von Zukunftsinteressen sowohl auf der Einnahme- und Ausgabeseite des Haushalts zum Ausdruck. Bei der Einführung des Zukunftshaushalts orientieren wir uns am Modell des ZEW (Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung) und fordern die Ergänzung der Schuldenbremse um folgende Aspekte:

  • Beibehaltung der Kreditaufnahme-Obergrenze (0,35% des BIP): Die bisherige reguläre Obergrenze für die Kreditaufnahme von 0,35% des BIP für den Bund und 0% für die Länder bleibt bestehen bzw. ist wieder einzuführen. Ebenso bleiben die Bereinigung um finanzielle Transaktionen, die Konjunkturkomponente und die Notlagenklausel – ggf. in modifizierter Weise – erhalten.
  • Kreditermächtigung für Zukunftsausgaben (ZA-Kreditaufnahme): Eine zusätzliche Kreditaufnahme ist für Bund und Länder in dem Umfang zulässig, in dem die Zukunftsausgaben (ZA) im aktuellen Haushaltsjahr den Durchschnitt der jeweils letzten zehn Jahre überschreiten (ZA-Kreditaufnahme). In der Bezugnahme auf die 10-Jahre-Regel liegt der Trick des Zukunftsausgaben-Modells. Durch sie entsteht eine dynamische Schuldenregel, die mehr Verschuldung ermöglicht, sobald bestimmte Ausgabenkategorien gezielt erhöht werden.

    Diesem Vorschlag liegt folgende Logik zugrunde:

    Eine Regierung, die mehr Geld im Kernhaushalt für ZA ausgibt, wird belohnt, in dem sie einen höheren Verschuldungsspielraum bekommen. Eine Regierung, die weniger Geld im Kernhaushalt für ZA ausgibt, wird bestraft, indem sie einen geringeren (möglicherweise negativen) Verschuldungsspielraum erhält. Eine Regierung, die das Niveau der ZA nach einem Anstieg gleich hält, wäre mit immer niedrigeren Verschuldungsmöglichkeiten konfrontiert, da das gleitende 10-Jahresfenster zur Anwendung kommt. 
  • Kappung der Gesamtausgaben (0,35% BIP + ZA-Kreditaufnahme): Diese Erweiterung wird mit einer Kappung verbunden, einer maximal möglichen Ausweitung des Verschuldungsspielraums. Die reguläre Komponente (0,35 Prozent des BIP) und die ZA-Kreditaufnahme dürfen zusammen X Prozent des BIP nicht überschreiten. Das angemessene „X“ ist durch eine Kommission aus Bundesbank, Bundesrechnungshof und Sachverständigenrat für die deutsche Wirtschaft festzulegen.
  • Präzise Definition von Zukunftsausgaben im Grundgesetz: Die potenziell begünstigten Zukunftsausgaben müssen im Grundgesetz ausreichend präzise und abschließend benannt werden. Konzeptionell sind dafür die Vorarbeiten des ZEW zur „Zukunftsquote“ hilfreich (Bohne et al., 2024; Bohne et al., 2025). In der ZEW-Zukunftsquote werden Haushaltsposten berücksichtigt, die einen Beitrag zur Sach-, Human- und Naturkapitalbildung sowie zum technischen Wissen leisten. Im Grundgesetz könnten somit folgende Ausgabetypen als Zukunftsausgaben genannt werden: Investitionen, Bildung, Forschung und Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz sowie Verteidigung. Zur Erstellung einer tragfähigen Definition des Begriffs Zukunftsinvestitionen fordern wir einen Prüfauftrag einer Kommission, bestehend aus Bundesbank, Bundesrechnungshof und Sachverständigenrat für die deutsche Wirtschaft. Dieser soll dann für uns bindend zur Grundlage des Zukunftshaushaltkonzepts gemacht werden, sodass dieses Gesamtkonzept für uns ausschließlich in dem Fall zustimmungsfähig ist, in dem Zukunftsausgaben ökonomisch stringent, eng eingegrenzt sowie unmissverständlich definiert sind.

Gesetzliche Deckelung für das Wachstum von Sozialbudgets

Problem: Eine wesentliche Ursache für die Verdrängung von Zukunftsausgaben ist das starke Wachstum der Sozialbudgets. Sozialausgaben dominieren heute die Ausgabenstruktur des Bundeshaushalts. Wie Reformen der Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung sowie im Bürgergeld aussehen könnten, wurde in der Vergangenheit ausreichend diskutiert. Nur gehandelt wurde bislang wenig. Das neue Sondervermögen droht zu einem Rangierbahnhof für Sozialleistungen zu werden.

Lösung: Die JuLis Niedersachsen fordern im Rahmen der nächsten Sozialstaatsreform eine Verankerung klarer quantitativer Ziele für Sozialausgaben (“Limits”): 

  • Generationengerechtes Sozialstaatslimit: Wir fordern die Deckelung des projizierten Ausgabenwachstums für Sozialbudgets im Bundeshaushalt für die kommenden zehn Jahre – beispielsweise durch eine Begrenzung der Sozialbudgets auf eine definierte BIP-Relation i.H.v. X % bis 2035. Ein realistischer Rahmen des “X” ist durch eine Kommission aus Bundesbank, Bundesrechnungshof und Sachverständigenrat für die deutsche Wirtschaft festzulegen.
  • Generationengerechtes Sozialbeitragslimit: Wir fordern die Deckelung der maximalen Höhe der Sozialbeiträge (Arbeitnehmer- & Arbeitgeberanteil), z.B. auf dem aktuell erreichten Niveau +/- X %. Gleichzeitig sollen Festsetzungen des Leistungsniveaus wie etwa die Haltelinie I im Rentensystem, die das Rentenniveau auf aktuell 48% fixiert, ersatzlos entfallen. Möchte eine Regierung dann langfristige Kürzungen des Leistungsniveaus vermeiden, bleibt ihr entweder der Weg über eine Anpassung des Kreises der Leistungsempfänger (etwa späteres Renteneintrittsalter) oder strukturelle Reformen wie der Einstieg in ein Kapitaldeckungsverfahren zur Finanzierung der Sozialversicherungen. In jedem Fall  wird sichergestellt, dass ausbleibende Reformen im Sozialbereich nicht auf Kosten kommender Generationen ausgesessen werden können, sondern die Konsequenzen daraus im Unterlassungsfall schon heute spürbar und generationengerecht auf alle Bürgerinnen und Bürger verteilt werden.

Doppik einführen – für mehr Transparenz im Rechnungswesen

Problem: Die bisherige Schuldenbremse ignoriert den Wertverfall der Infrastruktur und künftige Pensionslasten – ein Problem des kameralen Rechnungswesens. 

Das liegt daran, dass sich das kameralistische Rechnungswesen im Gegensatz zum doppischen Rechnungswesen fast ausschließlich auf Einnahmen und Ausgaben in einem Haushaltsjahr konzentriert. Das bedeutet: 

  1. Es gibt keine Bilanz, die das Vermögen und die Schulden langfristig ausweist.
  2. Investitionen werden sofort als Ausgabe verbucht, nicht als langfristige Wertanlage.
  3. Wichtige zukünftige Verpflichtungen wie Pensionsansprüche werden nicht als Schulden erfasst, sondern tauchen erst in der Zukunft als tatsächliche Ausgaben auf.

In der Folge erscheint der tatsächliche Wertverlust (Abschreibung) von Infrastruktur nirgends in der Haushaltsrechnung. Dadurch kann der Staat Straßen oder Gebäude verfallen lassen, ohne dass dies sofort als finanzielle Belastung sichtbar wird.

Lösung: Die JuLis Niedersachsen fordern die Einführung des kaufmännischen Systems mit Abschreibungen und Rückstellungen (“Doppik”) für das öffentliche Rechnungswesen. Die Einführung des Doppik wird für mehr Transparenz über die Vermögensentwicklung sorgen. Zwar ist die Doppik kein Allheilmittel (wie uns die Erfahrung mit der Doppik in Kommunen und einigen Bundesländern lehrt), gleichwohl ist es ein erster Schritt hin zu mehr Kostentransparenz auf Bundesebene, mithin einer effektiven Haushaltssteuerung.

Spending Reviews nachschärfen – für eine stärkere ziel- und wirkungsorientierte Haushaltsführung (zwoH)

Problem: Seit 2015 gibt es Spending Reviews im Bund – ressortübergreifende themenbezogene Haushaltsanalysen, die ausdrücklich auf die ziel- und wirkungsorientierte Betrachtung ausgerichtet sind. Diese Analysen untersuchen bestehende Maßnahmen, Fördervorhaben und -programme, gesetzliche Leistungen oder auch Querschnittsaufgaben der Verwaltung im Hinblick auf die Klarheit der Zieldefinition, die Zielerreichung und deren Effizienz. Jedoch werden Evaluationen heute vielfach immer noch als formale Aufgaben betrachtet, die für die Entscheidungsfindung im Budget nur selten Berücksichtigung finden. 

Lösung: Die JuLis Niedersachsen fordern, dass in Zukunft Voranschläge für den Bundeshaushalt, die durch Maßnahmen der zwoH begründet sind, eher berücksichtigt werden als Maßnahmenanmeldungen ohne entsprechende Begründung (näher erläutert in Deloitte & ZEW, 2024). Zudem sollen sich die Referate in Zukunft nicht mehr selbst evaluieren dürfen. Eine Evaluation muss zwingend durch eine neutrale Stelle, z.B. in einem anderen Ministerium oder private Evaluatoren, geschehen. 

Sunset-Klausel: 5 Jahre

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