01.03.2014

Iss was Du willst, wisse was Du isst!

Verschiedene Lebensmittel können im Verzeichnis der Zutaten zu Gruppen zusammengefasst werden. Gewürze und Kräuter aller Art können so als “Gewürze” bzw. “Kräuter” zusammengefasst werden. Zutaten, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen, sind hier zwar ausgenommen und müssen zusätzlich gekennzeichnet werden; Beispiele für diese Allergene sind Senf oder Sellerie. Die Liste der kennzeichnungspflichtigen Zutaten ist jedoch begrenzt und umfasst nicht alle potentiellen Allergene. Verbraucher, die unter ungewöhnlicheren Allergien leiden, haben hier das Nachsehen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher eine detaillierte Auflistung von Inhaltsstoffen in Lebensmitteln. Diese vollständigen Inhaltsangaben müssen nicht zwangsläufig auf den Verpackungen Platz finden, sondern können auch an anderer Stelle hinterlegt werden, auf die dann auf der Verpackung verwiesen wird. Für lose gewerblich verkaufte Waren (z.B. beim Bäcker, Metzger oder in Restaurants o.ä.) sollte dies selbstverständlich analog gelten. Hier sollten auf Anfrage sämtliche Inhalte schriftlich genannt werden können.

Es empfiehlt sich, Listen über die Inhaltsstoffe ins Internet zu stellen, entweder auf den Seiten der Hersteller oder in Datenbanken von Händlern oder Verbraucherschützern. Auf den Verpackungen selbst würde dann ein schriftlicher Hinweis oder auch ein QR-Code genügen, um dem Verbraucher alle Informationen bereit zu stellen, die er braucht.

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