10.09.2023

Dürrehilfe? Nein danke! Für eine steuerfreie Risikorücklage.

Einmalige staatliche Hilfsgelder in wirtschaftlich schwierigen Zeiten lehnen wir ab. Stattdessen sollte das Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“ heißen.

Wir sind für eine steuerfreie Risikorücklage, die Unternehmen aufbauen können. Dazu werden Einlagen auf das Rücklagenkonto als betriebliche Ausgabe gebucht. Sollte Geld von diesem Konto wieder im Unternehmen verwendet werden, wird dieses zuvor als Einnahme verbucht. Maximal dürfen 35 % des durchschnittlichen Umsatzes (der letzten fünf Jahre eines Unternehmens) gebildet werden. In einem Wirtschaftsjahr dürfen nicht mehr als 10 % des Umsatzes im jeweiligen Jahr auf das Rücklagenkonto gezahlt werden. Jegliche private Entnahme des Geldes von diesem Konto wird normal versteuert. Diese Regelung sollte für alle Unternehmen gelten.

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