08.03.2020

„TÜV“ für Autofahrer*innen

Die Einführung einer verpflichtenden Überprüfung der körperlichen als auch geistigen Eignung sämtlicher Führerscheininhaber*innen ab dem 70ten Lebensjahr durch eine unabhängige Stelle (bspw. durch das Gesundheitsamt).

  • Die Überprüfung der Fahreignung sollte in einem wiederkehrenden Rhythmus von zwei Jahren erfolgen.
  • Kann die Fahreignung nicht festgestellt werden, besteht maximal 3-mal in einem frei wählbaren Zeitraum die Möglichkeit zur Wiederholung einer Überprüfung. Bis zur erneuten Erteilung der Eignung ist die Fahrerlaubnis einzubehalten. Nach der dritten nicht bestandenen Überprüfung ist die Fahrerlaubnis dauerhaft zu entziehen.
  • Kann die Eignung auf Grund von körperlichen als auch geistigen Auffälligkeiten nicht erneut erteilt werden oder gibt der/die Inahber*in die Fahrerlaubnis freiwillig ab, erhalten diese Personen als Ausgleichsmaßnahme zur Mobilitätserhaltung ein regionales ÖPNV-Ticket. Dies ist bis zum Lebensende für die Personen kostenlos. Dieses Ticket ist aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren.

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