23.03.2025

Abschaffung der Altersgrenze für „BF17- Begleiter“ – Alter ≠ Kompetenz

Derzeit müssen beim „begleiteten Fahren ab 17“ Begleitpersonen mindestens 30 Jahre alt sein und mindestens fünf Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. Hierdurch wird der Kreis möglicher Begleitpersonen erheblich reduziert und einigen jungen Menschen sogar die Möglichkeit des begleiteten Fahrens komplett genommen. Ohne eine geeignete Begleitperson besteht die Gefahr, dass Fahranfänger ihre erlernten Fähigkeiten nicht weiter festigen und durch mangelnde Praxis wieder verlernen, was nicht im Sinne der Verkehrssicherheit sein kann.

Die bisherige Altersgrenze und die Mindestbesitzdauer der Fahrerlaubnis für „BF17-Begleiter“ sind willkürlich und stellen keine verlässlichen Indizien für Fahrkompetenz oder Verantwortungsbewusstsein dar. Durch die Probezeit können auch jüngere Fahrer, die weniger als fünf Jahre im Besitz eines Führerscheins sind, ihr Pflichtbewusstsein und ihre verkehrssichere Fahrweise unter Beweis stellen. Selbst Fahrlehrer dürfen bereits mit 21 Jahren Praxisunterricht geben. Warum sollte dann z.B. ein 25-Jähriger nicht eine siebzehnjährige Person begleiten dürfen, die sogar schon die theoretische und praktische Fahrprüfung bestanden hat.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher:

Die Altersgrenze für „BF17-Begleiter“ von 30 Jahren soll abgeschafft werden. Dafür soll bereits die Mindestbesitzdauer der Fahrerlaubnis von fünf Jahren genügen, um sich als Begleitperson zu qualifizieren.

Sunset-Klausel: 3 Jahre

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