10.11.2019

Alte Windkraftanlagen unbürokratisch ersetzen.

Alte Windkraftanlagen tragen zu einer preisgünstigen Stromerzeugung unter den erneuerbaren Energien bei. Oft sind sie nach 20 Jahren Laufzeit jedoch nicht so effizient wie neuere Windkraftanlagen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher, dass alte Windkraftanlagen an genau ihren derzeitigen Standorten genehmigungsfrei durch neuere und effizientere Anlagen ersetzt werden dürfen. Die neueren Anlagen dürfen maximal 20 Meter (ab Nabenhöhe) gegenüber ihren alten Anlagen erhöht werden. Bei der Generatornennleistung gibt es keine Beschränkungen. Voraussetzung ist allerdings, dass die neuen Anlagen mindestens 15 % weniger Geräuschemissionen verursachen müssen. Außerdem muss ein Schattenwurf auf ein Wohnungsgrundstück ausgeschlossen sein. Eine Abschaltvorrichtung muss in einem solchen Fall gegeben sein. Der örtliche Stromnetzbetreiber muss die Abnahme des Stroms der so neu entstanden Anlage gewährleisten.

Des Weiteren verzichten die Betreiber von so neu errichteten Windkraftanlagen auf ihre feste Vergütung von pauschal 9,00 Cent bez. 6,00 Cent pro kW/h eingespeiste Energie. Sie werden zukünftig nach einem Quotenmodell nach schwedischem Vorbild vergütet. So wie auch im Leitantrag „Auf in die Ökosoziale Marktwirtschaft!“ vom 78. Landeskongress beschlossen wurde.

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