Aktuell gelten für die meisten Obst- und Gemüsesorten sog. Vermarktungsnormen, die eingehalten werden müssen, damit besagte Produkte im EU-Binnenmarkt verkauft werden dürfen. Diese Vermarktungsnormen regeln die Reife, Größe, Färbung und weitere Eigenschaften, die für die Verbraucher idR auf den ersten Blick erkennbar sind und deren Nichteinhaltung keinerlei negative gesundheitliche Auswirkungen zur Folge hätte. Allerdings führen sie dazu, dass zahlreiche Früchte oder Gemüse, die zu groß, zu klein oder einfach nicht der Norm entsprechend gewachsen sind, nicht verkauft werden dürfen. Diese Verschwendung von Lebensmitteln wollen wir beenden.
Deshalb wollen wir die Anhänge I bis V sowie den Titel II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 ersatzlos streichen und die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 so abändern, dass der Kommission die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte zur Festlegung von Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse entzogen wird.