10.03.2019

Bauen im Außenbereich vereinfachen

Die Jungen Liberalen fordern das Bauen im Außenbereich, d.h. außerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, zu vereinfachen und den Gemeinden mehr Selbstbestimmung bei der Entwicklung ihres Gemeindegebiets einzuräumen. Neben den aktuell zulässigen Bauvorhaben (z.B. landwirtschaftliche Betriebe, Versorgunginfrastruktur für Elektrizität, Gas usw. oder Biogasanlagen), sollen nach dem Willen der Gemeinde auch solche Vorhaben zulässig sein, die bspw. dem Wohnen dienen.

Hierzu wollen wir § 35 BauGB dahingehend ergänzen, dass die Gemeinden ermächtigt werden per Satzung zusätzliche Bauvorhaben zu bestimmen, die im Außenbereich, neben den in § 35 Abs. 1 BauGB genannten, zulässig sind. Dabei darf von dem Gebot der Nicht-Zersiedelung in § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB abgewichen werden. Alle weiteren Vorschriften über das Bauen im Außenbereich bleiben unberührt.

Allerdings dürfen Bestand und Nutzung bestehender Bauten im Außenbereich, die von § 35 Abs. 1 BauGB erfasst sind, nicht beeinträchtig werden. Besteht ein absehbarer Bedarf an entsprechenden Bauten, gilt es diesen gegenüber anderen Bauvorhaben zu priorisieren.

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