07.04.2024

Damit der Steuerzahler nicht für schlechte Leistung blecht – ran an das Beamtenrecht

Das Thema Beamtenrecht ist durch die Abwahl kommunaler Wahlbeamter in einigen niedersächsischen Gemeinden und die daraus folgenden Pensionsansprüche in den Fokus der öffentlichen Debatte gerückt. Wir nehmen wahr, dass das gegenwärtige Beamtenrecht einer Reform bedarf, um auch in Zukunft auf eine breite gesellschaftliche Akzeptanz zu stoßen.

Jede Reform des Beamtenrechts, insbesondere der Pensionen, muss das Spannungsverhältnis zwischen Sparsamkeit öffentlicher Haushalte und Akzeptanz in der Bevölkerung einerseits und der Attraktivität des Beamtenberufes in Zeiten des Fachkräftemangels andererseits in einen angemessenen Ausgleich bringen. Das Beamtentum verfolgt mit seiner Idee der Staatstreue seiner Angehörigen einen konkreten Zweck, der im Rahmen einer Reform nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden soll.

Als Junge Liberale Niedersachsen sehen wir konkrete Anknüpfungspunkte für eine Reform des Beamtenrechts insbesondere in den folgenden Bereichen:

1) Gemeinden müssen bei der Einstellung insbesondere von Wahlbeamten eine besondere Vorsicht und Sorgfalt walten lassen. Daher setzen wir uns dafür ein, Konzepte wie Assessment Center oder die Konsultierung speziell ausgebildeter Personaler breitflächig zu prüfen. Als Blaupause für die Umsetzung dieser Maßnahmen sollen dabei Beispiele aus anderen Kommunen dienen, die damit bereits positive Erfahrungen gemacht haben.

2) Nicht jede Stelle in der öffentlichen Verwaltung muss mit einem Beamten besetzt sein. Grundsätzlich ist bei der Ausschreibung von Stellen abzuwägen, ob ein Angestelltenverhältnis als Alternative zweckmäßig ist. Dies sollte umgekehrt auch für bisherige Angestelltenverhältnisse gelten, für die sich die Vorteile der Verbeamtung anbieten könnten.

3) Wir schlagen vor, eine Probezeit auch in Wahlbeamtenverhältnissen einzuführen. Die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen sind auf ihre Umsetzbarkeit zu überprüfen. Denkbar ist beispielsweise, eine Person zunächst auf Angestelltenbasis einzustellen und dann nach einer gewissen Zeit in ein Beamtenverhältnis aufzunehmen.

4) Teil einer Reform der Pensionen und Dienstbezüge sollte sein, dass Wahlbeamte nicht pauschal einen Großteil ihrer Bezüge bis zum Ende der ursprünglich vorgesehenen Amtszeit erhalten. Vielmehr schlagen wir ein abgestuftes System vor, bei dem das Ruhegehalt progressiv mit der Dauer der tatsächlich ausgeübten Amtszeit anwächst. Analog ist dies beispielsweise bei den Pensionsansprüchen von Abgeordneten zum Deutschen Bundestag schon heute der Fall.

5) Auch über das Wahlbeamtentum hinaus fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen, dass das Leistungskriterium stärker in die Berechnung der Altersbezüge einfließt. Generell sind wir der Auffassung, dass Beamte, die ihr gesamtes Berufsleben in Vollzeit gearbeitet haben, auch im Ruhestand finanziell besser gestellt sein als Beamte, die einen Großteil ihres Dienstes in Teilzeit verrichtet haben.

Sunset-Klausel: 5 Jahre

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