07.03.2015

Demokratie zurück ins Rathaus

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich für eine Überarbeitung des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ein und fordern:

– Mögliche Gebietsänderungen (§ 24 NKomVG) müssen vor Ort von den Bürgern entschieden werden. Hier sollte ein Bürgerentscheid zwingend durchgeführt werden, damit immer im Einzelfall von den direkt betroffenen Personen die richtige Lösung gefunden werden kann. Gebietsreformen von oben herab durch das Land lehnen wir kategorisch ab. Das Land ist an die kommunalen Entscheidungen gebunden.
– In Niedersachsen gibt es das einmalige Konstrukt der Samtgemeinden. Dabei bilden die Mitgliedsgemeinden einen Zusammenschluss, der ebenfalls eine Kommune darstellt. Bestrebungen, diese abzuschaffen, widersprechen wir ausdrücklich. Allerdings sollen verbindliche Mindestgrößen für Samtgemeinden festgelegt werden. In vielen Bereichen habt sich dieses Modell bewährt. Die Umbildung von Samtgemeinden zu Einheitsgemeinden müssen von den Kommunen vor Ort entschieden werden.
– Das Amt der Gleichstellungsbeauftragten soll künftig auch von Männern ausgeübt werden können. Gerade aufgrund der Änderung von der Frauen- zur Gleichstellungsbeauftragten, ist nicht ersichtlich, warum nur eine Frau dieses Amt ausführen können soll. Das Amt der/des Gleichstellungsbeauftragten soll nicht mehr zwingend hauptberuflich ausgeübt werden. Wir sehen keine Notwendigkeit darin, den Kommunen mit über 20.000 Einwohnern aufzuzwingen, eine Vollzeitstelle mit diesen Aufgaben zu verplanen.
– Für den Einwohnerantrag nach § 31 NKomVG wollen wir eine inhaltliche Auseinandersetzung des Rates mit dem Antragsthema notwendig machen. Der Zeitraum bis der Rat sich mit dem Thema auseinandergesetzt haben muss, soll gekürzt werden. Zur Zeit beträgt dieser noch sechs Monate.
– Die Instrumentarien des Einwohnerantrags, des Bürgerbegehrens und des Bürgerentscheidens begrüßen wir als Möglichkeiten, dass Einwohner und Bürger auch außerhalb von Wahlen ihren Willen kund tun können. Die Hürden hierfür sind jedoch so hoch gesetzt, dass die wenigsten Initiativen auch Erfolg haben. Wir fordern daher, die Quoren deutlich zu senken.
– Wir wollen, dass Jugendliche stärker am politischen Leben in der Gemeinde beteiligt werden. Zum einen sollen die Kommunen Jugendparlamente ins Leben rufen, die selbstständig über aktuelle Themen diskutieren. Diese sollen auch die Möglichkeit haben, von der Kommune mit einem Budget ausgestattet zu werden, um z.B. Veranstaltungen für die Jugendlichen der Kommune organisieren zu können. So wird auch der Anreiz erhöht in einem Jugendparlament mitzuarbeiten. Zum anderen sollen die Kommunen die Jugendlichen durch einzelne Projekten besser ins politische Leben einbinden. Solche Projekte sollen themenspezifisch stattfinden und die Jugendlichen aktiv zur Mitgestaltung einladen/anregen. Diese Projekte werden von den Kommunen finanziert, welche dabei vom Land unterstützt werden.
– Wir halten es für richtig, dass Kommunen die Möglichkeit haben Räte bei Bedarf zu verkleinern. Diese Verkleinerung darf allerdings nur mit einer Zustimmung der Bürger durch einen Bürgerentscheid erfolgen. Somit ist eine rein politisch motivierte Verkleinerung der Räte nicht möglich.
– Die Orts- und Bezirksräte haben bisher fast keine Rechte. Sie haben als reguläre Aufgabe jediglich die Benennung von Straßen. Wir möchten die Möglichkeit schaffen, dass die Kommunen in ihren Hauptsatzungen weitere Aufgaben an die Orts- und Bezirksräte übertragen können.
– Hauptamtliche Bürgermeister sollen ihre Kommune verwalten. Sie sind dem Rat gegenüber rechenschaftspflichtig, gleichzeitig gehören sie dem Rat derzeitig auch an und haben eine Stimme. Dem Gremium, das sie kontrollieren sollen, gehören ie selbst an. Dies widerspricht der Logik, Bürgermeister sollen verwalten, Räte kontrollieren. Das Stimmrecht der Hauptverwaltungsbeamten ist daher abzuschaffen.
– Die kommunalen Finanzen sind das Herzstück der kommunalen Selbstverwaltung. Diese müssen immer transparent für die Einwohner sein. Wir fordern daher, dass alle Haushaltspläne, Wirtschaftspläne, Jahresabschlüsse und deren Prüfungen dauerhaft auf den Internetseiten der Kommunen zu veröffentlichen sind.
– Aktuelle Bestrebungen der Landesregierung die Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen aufzuweichen, lehnen wir ab. Wir fordern, dass die bisher gültige Differenzierung (§ 136 Absatz 1 NKomVG) erhalten bleibt.

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