10.09.2023

Eine Praktikumswelt für alle!

Jährlich werden in Deutschland eine Vielzahl von Praktika geleistet, häufig von jungen Menschen zu Beginn ihres Arbeitslebens oder während der Ausbildungszeit. Doch Praktikum ist nicht gleich Praktikum. Rechtlich wird zwischen Freiwilligen- und Pflichtpraktika unterschieden, obwohl die Arbeitsleistung in der Regel die gleiche ist. Während auf freiwillige Praktika gem. §§ 26, 10 BBiG grundsätzlich das Arbeitsrecht anzuwenden ist ergeben sich Rechte und Pflichten bei Pflichtpraktika aus dem geschlossenen Praktikumsvertrag und gegebenenfalls aus Schul- bzw. Studienordnung des jeweiligen Bundeslandes. Pflichtpraktikanten genießen keinen Schutz durch das Arbeitsrecht und haben insb. keinen Anspruch auf ein qualifiziertes Praktikumszeugnis.

Daher fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen den Bundesgesetzgeber auf ein eigenständiges Praktikumsrecht für beide Praktikumsarten zu schaffen.

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