13.01.2024

Einführung des Entscheidungsprinzips für die Organspende

In einer Zeit, in der die medizinischen Fortschritte stetig voranschreiten, stehen wir vor der Möglichkeit, das Leben vieler Menschen durch Organspenden zu retten oder zu verbessern. Die Frage nach der Organspende ist jedoch nicht nur eine medizinische, sondern auch eine ethische und gesellschaftliche Herausforderung. Als Vertreter der jungen Generation tragen wir die Verantwortung, innovative Lösungen zu finden, die die Organspendebereitschaft erhöhen und gleichzeitig die individuelle Selbstbestimmung wahren.

Inspiriert von erfolgreichen Modellen wie dem des US-Bundesstaates Kalifornien, schlagen wir vor, das Entscheidungsprinzip für die Organspende auch in Deutschland zu etablieren. Indem wir die Frage nach der Organspendebereitschaft bei der Beantragung eines Personalausweises integrieren und aufklärendes Material bereitstellen, ermöglichen wir es jedem Einzelnen, eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Unser Anliegen ist es, eine Brücke zwischen individueller Autonomie und gesellschaftlicher Solidarität zu schlagen. Indem wir die Chance zur Organspende fördern und gleichzeitig umfassende Aufklärung bieten, wollen wir die Anzahl der Organspenden erhöhen und damit die Wartezeiten auf Organtransplantationen verkürzen, ohne den Menschen zu verpflichten. Dadurch erhoffen wir eine Absenkung der Diskrepanz zwischen den Menschen, die zu einer Organspende bereit wären, und denen, die tatsächlich Organspender sind. Trotzdem trifft jeder individuell für sich die Entscheidung. Es wird kein Automatismus der Pro-Entscheidung geschaffen. Diese Initiative könnte den Weg ebnen für eine effektivere Organspendepraxis in Deutschland.

Daher fordern wir:

  1. Bei der Beantragung eines Personalausweises soll eine verbindliche Frage zur Organspendebereitschaft gestellt werden. Die Person kann zwischen den Antwortmöglichkeiten „Ja“ und „Nein“ wählen. Eine Antwort in Form von „Keine Entscheidung“ ist nicht möglich.
  2. Ihre Entscheidung wird in einem nationalen Organspenderegister erfasst und gespeichert, sowie auf dem Personalausweis ausgewiesen
  3. Zusätzlich zu dieser Entscheidung soll der Antragsteller bei Bedarf Informations- und Aufklärungsmaterial zur Organspende erhalten. Dieses Material soll sachlich, neutral und verständlich gestaltet sein und die Vor- und Nachteile der Organspende beleuchten.
  4. Die Datenschutzbestimmungen müssen gewährleisten, dass die Entscheidung der Person vertraulich behandelt wird und nur für den Zweck der Organspende erfasst wird.

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