08.03.2020

Entlastung für Fortbildungen

Unsere Arbeitswelt befindet sich in einem stetigen Wandel. Damit niemand vom Fortschritt abgehängt wird, gewinnt das lebenslange Lernen immer stärker an Bedeutung. Doch vielen Menschen ist die Teilnahme an Fortbildungen durch finanzielle und/oder zeitliche Gründe erschwert. Gegen zeitliche Gründe bestehen in vielen Ländern bereits Bildungsurlaubsgesetze. Fortbildungskosten können von der Steuer abgesetzt werden – aber insbesondere für Menschen mit einem niedrigen Grenzsteuersatz ist das nur eine geringe Hilfe. „Alle sollen von der neuen Arbeitswelt profitieren & den Freiraum zur Weiterbildung haben – unabhängig vom Geldbeutel!“ [1]

Deswegen fordern wir Junge Liberale Niedersachsen, dass die tarifliche Einkommensteuer vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen durch Fortbildungskosten für nach den Bildungsurlaubsgesetzen der Länder anerkannten Veranstaltungen um 50 Prozent der Ausgaben, höchstens jeweils 825 Euro für Einzelveranlagte, im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten höchstens jeweils 1 650 Euro, ermäßigt wird. Darüberhinausgehende Ausgaben werden wie reguläre Werbungskosten behandelt.

[1] Johannes Vogel, MdB, 06.11.2019

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