Der Antrag setzt sich mit der Forderung nach einer Flexibilisierung der Prüfformate an weiterführenden Schulen auseinander, um die Schulautonomie weiter zu stärken.
Als Liberale stehen wir zum Leistungsprinzip an unseren Schulen. Anders als manch ein politischer Mitbewerber in Niedersachsen, beteiligen wir uns nicht an den immergleichen Strukturdebatten für die Abschaffung von Schulnoten oder betreiben eine falsche Gleichmachungspolitik der Einführung von Einheitsschulen oder Einheitskleidung.
Für die Jungen Liberalen Niedersachsen steht die Förderung der individuellen Entfaltung grade in der Bildungspolitik an oberster Stelle und es ist umso wichtiger, dass sich diese auch in der schriftlichen Leistungsmessung zeigt. Aktuell gibt die Erlasslage je nach Jahrgangsstufe eine Anzahl an Klassenarbeiten und Klausuren vor. Differenzierungsmöglichkeiten gibt es für die Schulgemeinschaften und Fachgruppen nur bei der genauen Anzahl, d.h. ob es beispielsweise im Fach Deutsch oder Englisch 2 oder drei Klassenarbeiten/Klausuren pro Halbjahr geben soll. Lehrkräfte haben allerdings kaum Gestaltungsspielraum über konkrete Prüfformate, sondern sind bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Sprechprüfungen in den Fremdsprachen) an die traditionelle (hand-)schriftliche Klassenarbeit gebunden.
In einer Gesellschaft, die zunehmend individueller, digitaler und vielfältiger wird – eine Entwicklung, die wir als Junge Liberale grundsätzlich befürworten – muss es Lehrkräften/Fachgruppen möglich sein, das Prüfungsformat auszuwählen, das für die Leistungsbeurteilungen ihrer Lerngruppen am besten geeignet ist. Folglich fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen, dass Schulen zukünftig ein Pool an möglichen Prüfungsformaten (neben der Klausur/Klassenarbeit z.B. Portfolios und mediengestützte Präsentationsprüfungen) zur Verfügung steht, das fach- und lerngruppengerechte Leistungsbeurteilung ermöglicht. Die Entscheidung über die entsprechenden Prüfformate für jeden Jahrgang fällt die entsprechende Fachgruppe.
Insbesondere in der Sekundarstufe I, wo die Standards und Bewertungsgrundsätze des Abiturs den Entscheidungsspielraum der Lehrkräfte noch nicht notwendigerweise dominieren, muss die pädagogische Freiheit der Lehrkräfte Vorrang vor der Ministerialbürokratie haben. Das Stichwort lautet Schülerorientierung. Die fachliche und pädagogische Expertise der Fachlehrkräfte und Fachgruppen schlägt die Expertise des MK um Längen. Der entsprechende Methodenpool und die damit zusammenhängenden Qualitäts- und Leistungsstandards sollen wissenschaftlich begleitet und regelmäßig weiterentwickelt werden.
Sunset-Klausel: 5 Jahre