16.10.2021

Haftentschädigung weitergedacht

Falsche Verurteilungen zu Haftstrafen sind die schlimmsten „Betriebsunfälle“ des Rechtsstaates, die unschuldige Betroffene Jahre oder Jahrzehnte ihrer Lebenszeit kosten können. Die Haftentschädigungen, die unschuldig Verurteilte erhalten, sind trotz einiger Reformbestrebungen weiterhin zu niedrig, um den erlittenen Schaden der Freiheit ausgleichen zu können.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher, die Haftentschädigung von nun 75€ pro Tag deutlich zu erhöhen und an die Lohnentwicklung zu koppeln. Hierzu soll die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung als Bemessungsgrundlage verwendet werden. Davon sind Lohnsteuer und pauschalisierte Sozialversicherungsbeiträge abzuziehen. Eine Anrechnung für Verpflegung oder ähnliches soll nicht erfolgen. Haftentschädigungsleistungen sollen ohne Anrechnung auf sonstige Sozial- oder Pensionsleistungen erfolgen und dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

Zusätzlich zur Haftentschädigung soll der entgangene Netto-Lohn gezahlt werden, den die zu Unrecht Verurteilte Person aufgrund ihrer bisherigen Qualifikation und beruflichen Laufbahn zu erwarten gehabt hätte. Regelmäßig zu erwartenden Gehaltserhöhungen innerhalb dieser Zeit sollen dabei berücksichtigt werden. Ebenso soll durch eine Zahlung an die Rentenkasse ein Rentenanspruch entsprechender Höhe für die Zeit erlangt werden.

Einer unschuldig verurteilten Person sollen sämtliche Kosten für rechtlichen Beistand, auch wenn diese über BRAO-Tarif gelegen haben, erstattet werden. Außerdem sollen darüber hinaus alle anderen Kosten, die der Person entstanden sind erstattet werden.

Der betreffenden Person sind alle im Zusammenhang mit der Haft entstandenen oder zukünftig noch entstehenden Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung zu zahlen. Weiterhin soll die berufliche Reintegration durch entsprechende Programme gefördert werden.

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