Jeder hat ein Recht auf Gesundheit – Impfen zur minderen Pflicht machen!

Flächendeckende Schutzimpfungen sind essentiell um gefährliche Krankheiten einzudämmen und einen Schutz vor eben jenen zu errichten. Die Allgemeinheit kann nur geschützt werden, wenn bei (nahezu) jedem ein Impfschutz besteht. Deswegen fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen die Einführung einer Impf-Obliegenheit, die sich nach den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkomission (STIKO) richtet. Diese mindere Impf-Pflicht gilt nur, sofern keine Kontraindikation vorliegt.

Wir befürworten auch im Zusammenhang mit Impfungen das Selbstbestimmungsrecht: Jeder soll und darf selbst über seinen Körper und entsprechende Eingriffe entscheiden. Niemand darf zu Impfungen gezwungen werden. Deswegen sprechen wir uns gegen eine allgemeine Impfpflicht aus – Impfpflichten für besondere Gruppen, wie z.B. für die Bundeswehr, begrüßen wir aber, sofern sie zweckdienlich sind. Wir sehen die Regelung in §20, Abs. 6 des Infektionsschutzgesetzes als ausreichend an, um im Falle einer massiven, überregionalen Ausbreitung schnellstmöglich reagieren zu können – im Falle einer regional begrenzten Ausbreitung fehlen aber geeignete Instrumente.

Dennoch ist es unser Ziel die Allgemeinheit zu schützen: Wer also seiner Obliegenheit, die eine Pflicht minderen Grades darstellt, nicht nachkommt, kann zwar nicht zur Impfung gezwungen werden, muss aber im Zweifelsfall daraus entstehende Nachteile und (Rechte-)Einschränkungen hinnehmen – sofern im Kreis ein deutlicher Anstieg von Erkrankungen zu verzeichnen ist. Entstehende Nachteile können zum Beispiel der temporäre Ausschluss aus (teil-)städtischen bzw. staatlichen Institutionen (wie KiTas oder Schwimmbäder) sein. Die Entscheidungshoheit für mögliche Sanktionen liegt bei den Institutionen im Kreis, wie vor allem dem Gesundheitsamt. Eine Haftung aufgrund einer Ansteckung Dritter außerhalb dieser Räume bleibt, selbst wenn der Überträger nicht geimpft war, ausgeschlossen.

Weiterhin bekräftigen die Jungen Liberalen die Forderung nach einer deutlich besseren Aufklärung bzgl. Schutzimpfungen: Impfgegnern, die oftmals nicht wissenschaftlich fundiert argumentieren, Zweifel streuen und verängstigen, muss mit rationalen Argumenten widersprochen werden. Die sachliche Aufklärung über individuelle und epidemiologische Vorteile einer Impfung können zu einer erhöhten Impfbereitschaft führen.

Weitere Beschlüsse

23.03.2025

Monopol von Beck auf zugelassene Hilfsmittel brechen

Zusammenfassung: Mehr Anbieter von Gesetzessammlungen zu Prüfungen zulassen.Da einige Bundesländer nur die Gesetzessammlungen von Beck für Prüfungen zulassen, kann dieser Verlag Monopolpreise...
23.03.2025

Fahrsicherheit statt Formularchaos – Schluss mit der Aufstiegsprüfung für A1, A2 und A!

Zusammenfassung: Dieser Antrag fordert die Abschaffung der Aufstiegsprüfung für die Führerscheinklassen A1, A2 und A, um mehr Fahrsicherheit zu fördern und die bürokratischen...
23.03.2025

Abschaffung der Altersgrenze für „BF17- Begleiter“ – Alter ≠ Kompetenz

Derzeit müssen beim „begleiteten Fahren ab 17“ Begleitpersonen mindestens 30 Jahre alt sein und mindestens fünf Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse...
Kategorien:
Filter Beschluss Organ
Mehr anzeigen