Für die Errichtung von Windenergieanlagen bestehen in Deutschland vielfältige Mindestabstände zu anderen Objekten oder gar die Einschränkung auf bestimmte Vorranggebiete. Zuletzt ermöglichte der Bund den Ländern, einen Mindestabstand von 1.000 Metern zu Wohnbebauung einzuführen. Als Junge Liberale Niedersachsen lehnen wir solche Pauschalregelungen als innovationsfeindlich und unnötige Beschränkung der Eigentumsrechte der Grundstückseigentümer ab.
Dem berechtigten Anliegen des Bevölkerungsschutzes wollen wir vielmehr über sachgerechte und individuelle Lösungen Rechnung tragen. Maßgeblich hierfür sind die bestehenden Regeln des Bundesimmissionsschutzgesetzes und seiner anhängigen Vorschriften. So können Abstände zum einen abhängig von der Himmelsrichtung gestaltet werden. Zum anderen erhalten innovative emissionsarme Anlagen so den ihnen zustehenden Wettbewerbsvorteil, der ihnen durch die bestehende Regulierung verwehrt wird.
Bei der Errichtung sogenannter Repowering-Anlagen soll die Genehmigung weiter erteilt werden, wenn neue Anlage mindestens 15 % weniger Geräuschemissionen verursacht als die Anlage, die durch das Repowering ersetzt wird. Außerdem muss ein längerer Schattenwurf auf ein bewohntes Grundstück ausgeschlossen sein. Eine Abschaltvorrichtung muss in einem solchen Fall gegeben sein.