08.11.2019

Krankenkassenbeiträge für Existenzgründer

Bei Existenzgründern, welche sich neu selbständig gemacht haben, soll die Berechnung der Krankenkassenbeiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung in der Anfangszeit neu geregelt werden.

Grundlage für die Berechnung der Beitragsbemessungsgrundlage sollte in den ersten drei Jahren nach Gründung nicht mehr wie bisher der Unternehmensgewinn sein. Die Grundlage soll vielmehr der Betrag sein, welchen sich der Unternehmer als Lohn oder Privatnutzung aus dem Betrieb entnimmt.

Der Nachweis hierfür ist durch einen Beleg, welcher vom Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erstellt wird, zu erbringen.

Nach den ersten vollen drei Jahren nach Unternehmungsgründung soll wieder die Berechnung nach Unternehmensgewinn angesetzt werden.

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