13.01.2024

Lernfreiheit stärken – Lerntypen gerecht werden

Eine der Hauptaufgaben von Hochschulen besteht in der Wissensvermittlung von Inhalten an Studierende. Diese erfolgt entweder durch Vorlesungen oder durch Seminare, die in Ihrer Gestaltung stark von den Präferenzen der Professoren oder Professorinnen oder den Dozierenden anhängig sind. Anwesenheitspflichten oder ein Verzicht auf die Ausgabe von Lernmaterial an die Studierenden sind gängige Methoden, die in vielen Fällen nur den Interessen der Dozierenden gerecht werden.

Menschen lernen auf ganz unterschiedliche Art und Weise. Einige veranschaulichen sich ihren Lernstoff gerne, um sich ihn sich besser einzuprägen, andere müssen darüber sprechen. Während des Studiums wird diesen verschiedenen Lerntypen allerdings selten Rechnung getragen. Vorlesungen werden häufig in der Art der Frontalvorlesung gehalten, die durch eine einseitige Wissensvermittlung durch die Dozierende geprägt ist, während die Studierenden den vermittelten Stoff nur bedingt aufnehmen. Gerade bei der Wissensvermittlung sollte allerdings der Vielfalt an Lerntypen Rechnung getragen und die Interessen der Studierenden in den Vordergrund gerückt werden, anstatt den Dozenten jegliche Freiheit über die Gestaltung der Lehrveranstaltungen zu geben. Nur so kann garantiert werden, dass der Bildungsstandort Deutschland auch international konkurrieren kann. Um die Lernfreiheit der Studierenden zu stärken fordern wir deshalb:

Reduzierung von Anwesenheitspflichten

Die derzeitige Praxis der Anwesenheitspflicht in Vorlesungen, die belegt werden müssen, ist häufig übermäßig restriktiv und beeinträchtigt die Flexibilität der Studierenden. Wir fordern, dass Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen abgeschafft und bei Seminaren auf ein absolutes Minimum reduziert werden. So soll zukünftig nur noch in Seminaren mit sehr begrenzter Teilnehmerzahl und bei Vorliegen einer Warteliste eine Anwesenheitspflicht möglich sein. Die Studierenden sollten das Recht haben, selbst zu entscheiden, ob sie an Veranstaltungen teilnehmen oder die Inhalte eigenständig erarbeiten möchten. Neben der Flexibilität für die Studierenden gibt diese Regelung gerade bei Vorlesungen auch den Professoren und Professorinnen einen Anreiz, die Vorlesung so attraktiv zu gestalten, dass die Studierenden freiwillig die Vorlesung besuchen und fördert somit ebenfalls die Qualität der Lehre. Bei Studiengängen mit besonders praxisrelevanten Inhalten wie Fremdsprachen, sportpraktischen Kursen oder Laborkursen sollte die Anwesenheitspflicht bei entsprechender Begründung möglich bleiben.

Pflicht zur Bereitstellung von Livestreams und Aufzeichnungen

Um den Studierenden größtmögliche Zugänglichkeit zu Lehrinhalten sowie mehr Flexibilität bei der Gestaltung Ihres Studiums zu bieten, sollen Dozierende dazu verpflichtet werden, ihre Vorlesungen als Livestream anzubieten, wenn der Hörsaal die Bedingungen dafür bereitstellt. Darüber hinaus sollen die Vorlesungen aufgezeichnet und den Studierenden zugänglich gemacht werden. Diese Aufzeichnungen sollten in einer Vorlesungsdatenbank gespeichert werden, um den Studierenden die Möglichkeit zu geben, die Inhalte in ihrem eigenen Tempo zu wiederholen und zu vertiefen. So können Studierende außerdem Zugang zu Lehrinhalten bekommen, die zwar nicht Teil Ihres Lehrplanes sind, aber trotzdem ihr geweckt haben. Zudem ist es erforderlich, dass die vorhandenen Hörsäle so ausgebaut werden, dass ein Livestream und eine Aufzeichnung jederzeit möglich sind.

Kostenlose Ausgabe von Vorlesungszusammenfassungen

Vorlesungszusammenfassungen, wie beispielsweise Folien oder Schemata,  dienen den Studierenden zur besseren Vor- und Nachbereitung der Lehrinhalte, sowie allgemein der Klausurvorbereitung. Dafür müssen diese aber existieren und auch kostenfrei an die Studierenden abgegeben werden. Die teilweise durchgeführte Praxis, dass Dozenten teilweise keine Unterlagen für die private Nachbereitung bereitstellen oder lediglich ein Skript in einem CopyShop ausdrucken lassen, sodass die Studierenden nur dann Lernmaterialien erhalten, wenn sie sie dort kaufen, lehnen wir strikt ab. Wir fordern daher, dass Vorlesungszusammenfassungen nicht nur für jede Vorlesung bereitgestellt werden, sondern auch kostenfrei sind.

Digitale Abgabe von Studienleistungen

In der heutigen digitalen Welt ist es unerlässlich, den Studierenden die Möglichkeit zu geben, Studienleistungen digital abzugeben. Wir fordern daher, dass die Hochschulen die technischen Voraussetzungen für eine reibungslose und sichere digitale Abgabe schaffen. Dies erleichtert den Studierenden nicht nur den Arbeitsprozess, sondern ermöglicht auch eine effiziente, zeitgemäße und umweltschonende Bearbeitung von Aufgaben und Projekten. Bei der Abgabe sind alle datenschutzrechtlichen Vorgaben strikt zu beachten.

Schnelle Bewertung von Studienleistungen

Eine zügige Bewertung von Studienleistungen ist von großer Bedeutung für die Gestaltung des Studiums. Es kann nicht sein, dass nach der Abgabe einer Studienleistung die Bewertung erst so spät vorliegt, dass man sich für den nächsten Durchgang anmelden muss oder teilweise sogar bereits mit der erneuten Bearbeitung begonnen hat. Eine schnelle Bewertung ermöglicht den Studierenden weiterhin, ihre Stärken und Schwächen zu erkennen und ihre Lernstrategien entsprechend anzupassen. Wir fordern daher, dass die Bewertung von Studienleistungen spätestens bis zum Ende des folgenden Semesters erfolgen muss. Dozierende sollten ihre Korrektur- und Bewertungsverfahren so organisieren, dass sie den Studierenden zeitnah eine Rückmeldung geben können.

Antrag auf schnellere Korrektur in besonderen Fällen

Es gibt Situationen, in denen eine schnelle Korrektur von Studienleistungen von besonderer Relevanz ist. Wir fordern, dass den Studierenden die Möglichkeit gegeben wird, einen Antrag auf schnellere Korrektur zu stellen, wenn das Vorliegen einer Benotung Voraussetzung für die Anmeldung einer anderen Leistung ist, sowie wenn von dem Bestehen der Leistung die Fortsetzung des Studiums abhängt und bei einer normalen Korrektur mit einer Verlängerung des Studiums um ein Semester zu erwarten ist. Durch diesen Antrag erhalten Studierende in besonderen Fällen eine bevorzugte Korrektur ihrer Leistungen, um ihnen eine zeitnahe Weiterverarbeitung ihrer Ergebnisse zu ermöglichen.

Weitere Beschlüsse

04.07.2024

Klimaschutz endet nicht an der Grenze: CO2-Grenzausgleichssystem unterstützen

Seit Mai 2023 ist die Verordnung der Europäischen Union zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichsystems in Kraft. Sie soll verhindern, dass europäische...
04.07.2024

Liberalismus ergreift Partei für Menschenrechte weltweit! – Für eine bürokratiearme Lieferkettenrichtlinie

Bis zuletzt setzten sich die Freien Demokraten als Teil der Bundesregierung sowie ihre Mitglieder im Europäischen Parlament dafür ein, dass die...
04.07.2024

Informatik als Pflichtfach für die digitale Arbeitswelt von morgen

Unsere Welt, sowohl die Arbeitswelt als auch die Freizeit wird zunehmend digitaler. Kaum noch ein Job kann heutzutage noch ohne Computer...
Kategorien:
Filter Beschluss Organ
Mehr anzeigen