Die Jungen Liberalen sprechen sich gegen eine Fortführung des Ehegattensplittings, als Bevorteilung von Ehepartnern ggü. unverheirateten Paaren aus. Dieses Steuermodell verringert – nach Berechnungen u.a. der „Wirtschaftsweisen“ eindeutig nachweisbar – den Anreiz zur Aufnahme einer Erwerbsarbeit von Zweitverdienenden sowie zu der Ausweitung ihrer Arbeitsstundenzahl, beides mit Auswirkungen auf die Renten- und Sozialleistungen der Zweitverdienenden. Laut Schätzungen des ifo Instituts könnte die Beschäftigung ohne Ehegattensplitting um bis zu 200.000 Vollzeitstellen steigen. Neben dem problematischen Beschäftigungseffekt konserviert das Ehegattensplitting auch das hiermit verbundene Gesellschaftsbild: Eine Ehe mit klassischer Arbeitsteilung im Sinne einer „Hausfrauen-Ehe“. Denn je größer der Unterschied im Einkommen ist, desto größer ist die potenzielle Steuerersparnis durch das Ehegattensplitting. Im Ergebnis steht das Ehegattensplitting einem Liberalen Feminismus diametral gegenüber.
Da die derzeitige jährliche Steuerersparnis für Familien und Paare durch das Ehegattensplitting rund 25 Milliarden Euro beträgt, bedarf es einer ausgewogenen Reform, um eine übermäßige Belastung zu vermeiden. Zum einen wäre ein plötzlicher Systemwechsel insbesondere für Ehepaare, die sich im Vertrauen auf die geltenden Regeln auf die klassische Arbeitsteilung eingerichtet haben und bei denen die Zweitverdiener nicht ohne weiteres Erwerbsarbeit aufnehmen können und wollen, existenziell. Die Jungen Liberalen fordern daher, aus Gründen des Vertrauensschutzes und des Bestandsschutzes der Ehen die alten Regeln für existierende Ehen für eine Übergangsphase fortbestehen zu lassen. Zum anderen soll ein Übergang entweder in ein Steuermodell des „Realsplittings“ (Individualbesteuerung mit der Möglichkeit zur Übertragung eines gewissen Betrags des Erstverdieners auf den Zweitverdiener) oder des „Ehezusatzfreibetrags“ (der mit wachsendem Einkommen des Zweitverdieners sinkt) erfolgen. Langfristig streben wir die Abschaffung der steuerlichen Ungleichbehandlung zusammenlebender kinderloser unverheirateter Paare und kinderloser Ehepaare an. Um die übrigen Belastungen zu minimieren, sollten die restlichen Mehreinnahmen verwendet werden, um etwa die Einkommensteuer oder andere Steuern zu senken, was zusätzliche Beschäftigungseffekte ermöglicht.