09.11.2014

Liberalisierung des Taxiwesens

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern eine grundsätzliche Reform des Personenbeförderungsgesetzes und eine umfassende Liberalisierung der gewerblichen Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen. Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen soll zukünftig genehmigungsfrei sein und keinen besonderen Regeln zusätzlich zu den allgemeinen Vorschriften für Gewerbe und den Straßenverkehr unterliegen. Insbesondere gilt also:

* Eine Beschränkung der Anzahl der in einem Ort tätigen Beförderungsunternehmen sowie eine staatliche Vorgabe der Preise durch die Kommunen entfällt.
* Für Bauform und Ausstattung der verwendeten Kraftfahrzeuge gelten keine Voraussetzungen über die allgemeinen Zulassungsbestimmungen hinaus.
* Um als Fahrer in der gewerblichen Personenbeförderung tätig zu werden, ist nur eine gültige Fahrerlaubnis und P-Schein erforderlich; ein Ortskundenachweis entfällt.
* Es gibt weder Betriebs- oder Beförderungspflichten noch weitere Vorschriften über den Ein- und Ausstieg, die Vermittlung von Kunden, die freie Standplatzwahl oder Rückkehrpflichten für die Beförderungsunternehmen.

Dennoch ist die gewerbliche Personenbeförderung kein rechtsfreier Raum, da

* der erwirtschaftete Gewinn – wie bereits heute schon – den gleichen Besteuerungspflichten wie andere Gewerbe unterliegen;
* gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge anderen, an die Situation angepassten Versicherungsbedingungen unterliegen, die insbesondere die Fahrgäste schützen;
* die Fahrer wie alle Verkehrsteilnehmer nicht unter Einfluss von Alkohol- oder Drogen sowie übermüdet fahren dürfen;
* die übliche Mindesstandards in Bezug auf Preistransparenz und das Verbot von Wucher gelten.

Die Einhaltung dieser allgemeinen Vorschriften kann durch die staatlichen Behörden kontrolliert werden. Der Taxenstand, gekennzeichnet durch Zeichen 229 der StVO, wird abgeschafft. Die Inhaber bisher als Taxistände ausgewiesener Parkplätze können Personenbeförderungsunternehmen weiterhin die Nutzung ermöglichen, zum Beispiel durch Vermietung der Parkplätze an einzelne Unternehmen oder die Erhebung eines Benutzungsentgelts.

Übergangsweise fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen die niedersächsische Landesregierung auf, bis zur Umsetzung einer Reform des Personenbeförderungsgesetzes umfassend von ihrer Möglichkeit Gebrauch zu machen, von den Bestimmungen der BOKraft für die gewerbliche Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen im obigen Sinne Ausnahmen zu genehmigen. Außerdem entfällt die Möglichkeit für Taxen, Busspuren und spezielle Taxiwege zu nutzen.

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