26.06.2021

LSD auf Rezept?

Sehr viele Menschen mit psychischen Erkrankungen sprechen nicht auf die Behandlung mit gebräuchlichen Medikamenten, wie z. B. Antidepressiva, an. Therapien mit Ketamin, MDMA, LSD und Psilocybin zeigen herausragende Ergebnisse, dürfen aber dennoch nicht (regulär) angewendet werden, sodass der Schluss naheliegt: Hier wird tatsächlich mit falschen ideologischen Vorbehalten gehandelt.

Die Jungen Liberalen fordern daher:

  1. Die Kostenübernahme für eine Therapie mit Ketamin muss bei entsprechender psychiatrischer Indikation eine sofortige Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen sein.
  2. Es muss sehr zeitnah jeweils ein unabhängiges Gutachten hinsichtlich der Geeignetheit von a) MDMA, b) LSD und c) Psilocybin als Arzneimittel bei bestimmten psychiatrischen Erkrankungen durchgeführt werden. Bei einem entsprechenden Ergebnis muss a) MDMA, b) LSD bzw. c) Psilocybin jeweils aus der Anlage I des BTMG gestrichen werden und stattdessen als verschreibungsfähiges Betäubungsmittel der Anlage III gelistet werden. Bei entsprechender psychiatrischer Indikation müssen die gesetzlichen Krankenkassen für die Therapiekosten aufkommen.

Weitere Beschlüsse

23.03.2025

Monopol von Beck auf zugelassene Hilfsmittel brechen

Zusammenfassung: Mehr Anbieter von Gesetzessammlungen zu Prüfungen zulassen. Da einige Bundesländer nur die Gesetzessammlungen von Beck für Prüfungen zulassen, kann dieser Verlag...
23.03.2025

Fahrsicherheit statt Formularchaos – Schluss mit der Aufstiegsprüfung für A1, A2 und A!

Zusammenfassung: Dieser Antrag fordert die Abschaffung der Aufstiegsprüfung für die Führerscheinklassen A1, A2 und A, um mehr Fahrsicherheit zu fördern und die bürokratischen...
23.03.2025

Abschaffung der Altersgrenze für „BF17- Begleiter“ – Alter ≠ Kompetenz

Derzeit müssen beim „begleiteten Fahren ab 17“ Begleitpersonen mindestens 30 Jahre alt sein und mindestens fünf Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse...
Kategorien:
Filter Beschluss Organ
Mehr anzeigen