26.06.2021

LSD auf Rezept?

Sehr viele Menschen mit psychischen Erkrankungen sprechen nicht auf die Behandlung mit gebräuchlichen Medikamenten, wie z. B. Antidepressiva, an. Therapien mit Ketamin, MDMA, LSD und Psilocybin zeigen herausragende Ergebnisse, dürfen aber dennoch nicht (regulär) angewendet werden, sodass der Schluss naheliegt: Hier wird tatsächlich mit falschen ideologischen Vorbehalten gehandelt.

Die Jungen Liberalen fordern daher:

  1. Die Kostenübernahme für eine Therapie mit Ketamin muss bei entsprechender psychiatrischer Indikation eine sofortige Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen sein.
  2. Es muss sehr zeitnah jeweils ein unabhängiges Gutachten hinsichtlich der Geeignetheit von a) MDMA, b) LSD und c) Psilocybin als Arzneimittel bei bestimmten psychiatrischen Erkrankungen durchgeführt werden. Bei einem entsprechenden Ergebnis muss a) MDMA, b) LSD bzw. c) Psilocybin jeweils aus der Anlage I des BTMG gestrichen werden und stattdessen als verschreibungsfähiges Betäubungsmittel der Anlage III gelistet werden. Bei entsprechender psychiatrischer Indikation müssen die gesetzlichen Krankenkassen für die Therapiekosten aufkommen.

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