04.07.2024

Mehr Wettbewerb für ein leistungsfähiges und effizientes Gesundheitssystem

Das deutsche Gesundheitssystem gehört zu den besten der Welt. Nur in wenigen anderen Staaten steht den Bürgerinnen und Bürgern eine so zuverlässige, moderne und für alle bezahlbare Gesundheitsversorgung zur Verfügung. Doch zu lange haben wir uns auf diesem Erfolg ausgeruht. In den letzten Jahren haben die Probleme zugenommen: das medizinische Personal ist an einer Belastungsgrenze, die Kosten steigen vor allem durch die Alterung der Gesellschaft massiv und die Behandlungsqualität hinkt hinter anderen modernen Industriestaaten zurück. Hinzu kommt eine stockende Digitalisierung des Gesundheitssystems. Wir Junge Liberale sind überzeugt, dass die Herausforderungen nur durch mehr Wettbewerb und mehr Wahlfreiheit für die Bürgerinnen und Bürger gelöst werden können. Dabei muss klar sein, dass eine für alle erschwinglich, hochwertige Gesundheitsversorgung zu einem menschenwürdigen Existenzminimum dazu gehört.

Deshalb halten wir an einer Pflicht zur Versicherung für alle Menschen in Deutschland fest. Auch das duale System aus gesetzlichen und privaten Krankenkassen hat sich bewährt und wollen wir erhalten. Wir wollen mehr Wahlfreiheit schaffen, indem die Einkommensgrenzen für die privaten Krankenversicherungen aufgehoben werden. Ein Wechsel zwischen gesetzlicher und privater Krankenkasse und wieder zurück soll jederzeit möglich sein. Die Finanzierung der Krankenkassen wollen wir angleichen. Statt eines einkommensabhängigen Betrags sollen die gesetzlichen Krankenkassen von den Versicherten künftig einen einkommensunabhängigen Versicherungsbetrag erheben. Dies schafft mehr Transparenz bei den Kosten. Über das Bürgergeld soll ein sozialer Ausgleich ermöglicht werden. So stellen wir sicher, dass jeder eine Krankenversicherung finanzieren kann und nicht mehr zahlt als im aktuellen System. Kinder sollen weiterhin kostenlos mitversichert werden, was aus Steuermitteln finanziert werden soll. Im Gegensatz zu den privaten Krankenkassen sollen die gesetzlichen Kassen weiterhin einem Kontrahierungszwang für einen Grundtarif unterliegen, der ein hohes Leistungsniveau vergleichbar mit dem aktuellen Niveau gewährleistet. Darüber hinaus soll kein Kontrahierungszwang bestehen. Unterschiedliche finanzielle Belastungen der gesetzlichen Krankenkassen durch Vorerkrankungen sollen durch einen Fonds ausgeglichen werden, in den die gesetzlichen Krankenkassen und private Versicherungsunternehmen einzahlen. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen bei der Verwaltung und Anlage der Versicherungsbeiträge dieselbe Flexibilität wie private Krankenkassen haben. Sie sollen keinen Beschränkungen beim Angebot von Zusatzleistungen zum Grundtarif unterliegen, die auch im Grundtarif inkludiert werden dürfen, soweit die Zusatzleistungen medizinisch indiziert sind. Homöopathie darf auch nicht freiwillig im Rahmen des Grundtarifs angeboten werden. Die Begrenzung der Kassensitze für Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wollen wir abschaffen.

In einem ersten Schritt setzen wir uns für eine Reform des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und der Bedarfsplanung ein. Denn der G-BA ist in seiner Aufgabe gescheitert, eine hinreichende Versorgung sicherzustellen. Im G-BA müssen Vertreterinnen und Vertreter der Patienten künftig ein Stimmrecht haben. Patientinnen und Patienten müssen gegenüber den Mitgliedern ein Petitionsrecht erhalten. Bei der Bedarfsplanung ist in Zukunft zu berücksichtigen, dass es eine hohe Dunkelziffer an psychisch erkrankten Personen gibt. Denn aus Angst vor Stigmatisierung trauen sich viele nicht, Hilfe zu holen oder geben bei der Suche nach einem Therapieplatz auf. Die Entscheidungen des G-BA, insbesondere zur Bedarfsplanung (Bedarfsplanungs-Richtlinie), müssen nach den allgemeinen Kriterien für Prognoseentscheidung gerichtlich überprüfbar sein. Gleiches soll für die regionalen Bedarfspläne der Kassenärztlichen Vereinigungen gelten. Durch Beschluss kann der Bundestag feststellen, dass die Versorgungssicherheit nicht gewährleistet ist und eine vorläufige Regelung treffen, bis zu einer neuen Entscheidung des G-BA.

Sunset-Klausel: 5 Jahre

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