10.09.2023

No seat allocation without representation – Reform der Sperrklausel

Seit 1949 besteht in Deutschland eine explizite Sperrklausel von 5% („5%-Hürde“) bei der Wahl zum Deutschen Bundestag, die inzwischen auch in allen 16 Bundesländern zu den Wahlen des jeweiligen Landesparlaments gilt. Diese Sperrklausel wurde seit ihrer Einführung damit begründet, einer „Zersplitterung“ des Parlamentes entgegenzuwirken. Während in der Weimarer Republik aufgrund einer fehlenden Hürde bis zu 17 Parteien im Reichstag vertreten waren, wurden in der Geschichte des Deutschen Bundestages zu keinem Zeitpunkt mehr als sieben Parteien (bei separater Zählung von CDU und CSU) ins Parlament gewählt. In dieser Hinsicht hat die 5%-Hürde also ihr Ziel erreicht. Gleichzeitig lässt sich durch verschiedene Entwicklungen des Parteiensystems in den letzten Jahren beobachten, dass die Zahl der dadurch nicht repräsentierten Wählerinnen und Wähler in der Tendenz steigt. In einigen Fällen führte die Sperrklausel zu besonders hohen Werten unberücksichtigter Zweitstimmen, etwa bei der Bundestagswahl 2013 (15,69%) oder bei der Landtagswahl im Saarland (22,3%). Im Sinne des Repräsentationsprinzips einer Demokratie kann ein solcher Befund kaum wünschenswert sein und zeigt, dass Handlungsbedarf bezüglich einer Reform der Sperrklausel besteht.

Es gilt, einen pragmatischen Ausgleich zwischen einer angemessenen Repräsentation einerseits und einer Sicherstellung stabiler parlamentarischer Prozesse und Mehrheiten andererseits zu schaffen. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher die Möglichkeit für Parteien zu Landtags- und Bundestagswahlen frei Listenverbindungen mit beliebig vielen anderen Parteien einzugehen.

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