05.11.2017

Open Borders – Weil Freizügigkeit ein Menschenrecht ist!

Wir Jungen Liberalen sind überzeugt, dass niemand etwas für seinen Geburtsort kann und wollen deshalb jedem Menschen die Chance geben, in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Zuwanderer, die hart arbeiten, innovative Ideen mitbringen und unsere Werteordnung übernehmen sehen wir als Bereicherung für unser Land. Für uns kommt es nicht darauf an woher jemand kommt, sondern wohin er mit uns will.

Deshalb schlagen wir folgende Punkte vor, um Schritt für Schritt den Weg zu immer offeneren Grenzen zu gehen:

  1. Jeder Mensch, dem ein Arbeitsplatz in Deutschland angeboten wird, hat das Recht, nach einer Sicherheitsüberprüfung einzureisen.
  2. Jeder Mensch, der sich in Deutschland egal zu welchem Zweck legal aufhält, darf arbeiten.
  3. Jeder Mensch, der in Deutschland arbeitet, darf vorbehaltlich einschlägiger Sicherheitsgesetze, die der Abschiebung von Straftätern oder Gefährdern dienen, bleiben, solange er einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Bei Verlust ist ihm, falls keine Niederlassungserlaubnis vorliegt, eine an seiner bisherigen Arbeitsdauer orientierte angemessene Frist einzuräumen, in der er sich eine neue Erwerbstätigkeit suchen kann. Solange seine finanziellen Mitteln es erlauben, kann er auch darüber hinaus bleiben.
  4. Jeder Mensch darf zur Erwerbstätigkeitssuche vorbehaltlich einer Sicherheitsüberprüfung nach Deutschland einreisen und sich solange seine finanziellen Mittel es ermöglichen und keine Abschiebegründe, die sich aus Straftaten oder Terrorgefahr ergeben, vorliegen, bei uns aufhalten.
  5. Jeder Mensch, der über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, darf vorbehaltlich einschlägiger Sicherheitsgesetze auch zu anderen Zwecken als der Erwerbstätigkeit oder Erwerbstätigkeitssuche einreisen und sich, soweit es seine finanziellen Mittel erlauben, in Deutschland aufhalten.

Keiner dieser Grundsätze soll die Rechte von Bürgern der Europäischen Union, des EWR, der Schweiz, Asylbewerbern, Asylberechtigen oder Personen mit subsidiärem Schutz einschränken, sondern vielmehr sollen die Rechte von möglichst vielen Menschen erweitert werden.

Um zu verhindern, dass unverhältnismäßig viele Menschen nach Deutschland kommen, die keine realistischen Aussichten auf einen Arbeitsplatz haben, kann von Staatsbürgern der betroffenen Länder eine Kaution in Höhe der Abschiebekosten verlangt werden. Die Kaution ist umgehend zurückzuzahlen, wenn der Betroffene über drei Monate am Stück gearbeitet hat. Anstelle einer Kaution kann auch eine Bürgschaft bestellt werden.

Neuankömmlingen stehen steuerfinanzierte Sozialleistungen ab Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in demselben Maße zur Verfügung wie auch Deutschen. Bei Beendigung der Erwerbstätigkeit gelten die Fristen aus Punkt 3 entsprechend, soweit keine Niederlassungserlaubnis vorliegt.

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